Deutsche Rentenversicherung

Ab Januar:

Rentenhöhe ändert sich

Datum: 19.12.2018

Ab Januar ändert sich für die meisten Rentner geringfügig die Höhe ihrer Rente. Grund dafür sind Änderungen beim Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Die Rentenversicherung berücksichtigt dies automatisch, der Rentner muss also nicht aktiv werden. Informationen zum neuen Zahlbetrag gibt es mit der Überweisung der Januar-Rente auf dem Kontoauszug der Bank.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab Januar wieder zu gleichen Teilen von Rentnern und Rentenversicherung gezahlt. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag, den Rentner bisher allein zahlen mussten. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird leicht gesenkt auf 0,9 Prozent. Wie hoch der individuelle Beitrag zur Krankenversicherung letztlich ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent oder 3,3 Prozent bei kinderlosen Rentnern.