Zulagen vom Staat
Für 2017 erhalten Riester-Sparer vom Staat 154 Euro Grundzulage sowie 300 Euro pro Kind, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro. Für junge Leute bis 25 Jahre, die einen Riester-Vertrag neu abgeschlossen haben, gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.
Eigener Mindestbeitrag notwendig
Nur wer einen Mindestbeitrag selbst einzahlt, bekommt die Zulagen in voller Höhe. Als Mindestbeitrag sind vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der zu erwartenden staatlichen Zulagen zu zahlen. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulage nur anteilig. Geringverdiener müssen eventuell sogar nur einen Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.
Zulagen rechtzeitig beantragen
Die staatlichen Zulagen sind bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. Das kann der Riester-Sparer jedes Jahr selbst machen, muss dann aber auf Fristen achten. Wer seine Zulagen automatisch erhalten will, kann einen Dauerzulagen-Antrag stellen, sodass der Anbieter derRiesterrente für den Sparer jedes Jahr die Zulage beantragt. Dann sollte der Sparer seinen Anbieter aber informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas geändert hat.
Übrigens: Wer sich jetzt noch für eine zusätzliche Altersvorsorge nach Riester entscheidet und den Eigenbeitrag einzahlt, bekommt noch die Zulagen für das ganze Jahr 2019.