Deutsche Rentenversicherung

Wahl ohne Wahlhandlung

Wahlausschuss hat über Vorschlagslisten entschieden

Keine Wahlhandlung

Zur Sozialwahl 2023 findet bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz keine Wahlhandlung statt. Dies folgt aus § 28 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO), da in den eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl zur Vertreterversammlung nicht mehr Bewerber benannt sind, als Mitglieder für die Vertreterversammlung zu wählen sind.

Für die Versichertenseite ist unter dem Kennwort "DGB/ACA in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz" und für die Arbeitgeberseite unter dem Kennwort "Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V. (LVU)" jeweils eine Liste eingegangen. Beide Listen wurden durch den Wahlausschuss in der Sitzung am 19. Dezember 2022 zugelassen.

Zum 31. Mai 2023 - dem Tag der Sozialwahl - gelten damit die in den folgenden Listen genannten Personen als gewählt.

"DGB/ACA in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz"

"Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V."

Weitere Informationen

Fragen beantwortet das Büro des Wahlausschusses der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4 - 6, 67340 Speyer (Tel. 06232 17-2213, selbstverwaltung@drv-rlp.de).

Weitere Informationen rund um die Sozialwahlen gibt es auf www.soziale-selbstverwaltung.de und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier finden Sie den Wahlkalender zu den Sozialwahlen 2023.