Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung

Oberstes Selbstverwaltungsorgan ist die Vertreterversammlung. Je 15 Vertreter/innen der Versicherten und der Arbeitgebenden nehmen gemeinsam die Interessen der Solidargemeinschaft wahr. Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest und nimmt die Jahresrechnung ab. Sie wählt den Vorstand und – auf Vorschlag des Vorstands – die Geschäftsleitung. Die Vertreterversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstands über die Geschäftsordnung für das Widerspruchs-/Einspruchsverfahren und die Geschäftsanweisung für die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater, die ebenfalls von ihr gewählt werden. Thomas Breuer und Franziska Bliewert wechseln sich an der Spitze der Vertreterversammlung im jährlichen Turnus ab.

Amtierender Vorsitzender ist Thomas Breuer.
(Vertreter der Versicherten)

Stellvertretende Vorsitzende ist Franziska Bliewert.
(Vertreterin der Arbeitgebenden)

Portraitfoto von Thomas BreuerQuelle:DRV Rheinland-Pfalz Thomas Breuer Thomas Breuer

Portraitfoto von Franziska BliewertQuelle:DRV Rheinland-Pfalz Franziska Bliewert Franziska Bliewert