Deutsche Rentenversicherung

Sonderzuständigkeit der DRV Saarland für Frankreich, Italien und Luxemburg

Rentenansprüche bei Wohnsitz und/oder beruflicher Tätigkeit im Ausland

Im Folgenden erfahren deutsche, französische, italienische und luxemburgische Arbeitnehmer, die im Ausland gearbeitet haben und/oder wohnen, in welchen Fällen die Deutsche Rentenversicherung Saarland die für sie zuständige Beratungsstelle in allen Fragen rund um die Rente ist.

Als Regionalträger ist die Deutsche Rentenversicherung Saarland Verbindungsstelle zu den Ländern Frankreich, Italien und Luxemburg. Sie ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie im Saarland wohnen und den letzten ausländischen Beitrag in den Ländern Frankreich, Italien und Luxemburg gezahlt haben.

Außerdem kann die Deutsche Rentenversicherung Saarland zuständig sein, wenn Sie entweder

  • in Frankreich, Italien oder Luxemburg wohnen oder
  • als französischer, italienischer oder luxemburgischer Staatsangehöriger außerhalb der Europäischen Union wohnen oder
  • als Deutscher außerhalb der EU--Europäische Union wohnen und Ihren letzten ausländischen Beitrag in den Ländern Frankreich, Italien oder Luxemburg gezahlt haben.

Wenn einer der genannten Fälle auf Sie zutrifft und Sie zusätzlich vor dem 01.01.2009 in Deutschland Beiträge gezahlt haben, wovon der letzte Beitrag an die Deutschen Rentenversicherung Saarland entrichtet wurde, ist die DRV Saarland ihr Ansprechpartner.

Haben Sie vor dem 01.01.2009 in Deutschland keine Beiträge gezahlt, kommt die Deutsche Rentenversicherung Saarland als zuständiger Rentenversicherungsträger in Frage, wenn sie zuletzt für die Führung Ihres Versicherungskontos zuständig war.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, wenn Sie in Frankreich oder Luxemburg gearbeitet haben, beziehungsweise an die Deutsche Rentenversicherung Schwaben, wenn Sie in Italien beschäftigt waren.

Sind Sie sich nicht sicher, welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie Ihre Fragen oder Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Saarland richten. Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten Ihren Antrag an die zuständige Verbindungsstelle weiter.

Unser Tipp:
Sofern Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt haben, wenden Sie sich einfach an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ermitteln wird.

Kontakt

Kontakt Saarland