Deutsche Rentenversicherung

Herzlich willkommen bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland

Schon gewusst? Mit unseren Online-Diensten können Sie die Services der Rentenversicherung jederzeit, schnell und komfortabel in Anspruch nehmen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.



Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland

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Unser Beratungsangebot bei der DRV Saarland

Entdecken Sie unsere vielfältigen Beratungsservices

Die Deutsche Rentenversicherung Saarland steht Ihnen als verlässlicher Partner in allen Fragen der Rente, Reha, Altersvorsorge und Prävention zur Seite. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie mit kostenlosen Beratungen zu diesen Fragen. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Je nach Art des Anliegens erreichen Sie uns am besten über die folgenden Kanäle:

Online: Unsere benutzerfreundlichen Online-Services sind die beste Möglichkeit, um bequem und sicher von Zuhause aus auf Ihre Versicherungsdaten zuzugreifen, Anträge zu stellen, Versicherungsunterlagen nachzureichen oder Mitteilungen an die Sachbearbeitung zu senden. Hier geht es zu den Online-Diensten.

Telefonisch: Allgemeine Fragen rund um das Thema Rentenversicherung beantworten wir Ihnen schnell und unkompliziert unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 480 17.

Persönliche Beratung: Sie möchten eine persönliche Beratung? Vereinbaren Sie einfach vorab einen Termin unter der Rufnummer (0681) 3093 902, um Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit unseren kompetenten Berater/innen zu besprechen. Eine Beratung ist vor Ort in unserer Auskunfts- und Beratungsstelle, aber auch telefonisch oder per Video möglich. Video- und Telefonberatung sind dabei ebenso umfangreich wie eine persönliche Beratung vor Ort.

E-Mail: Für allgemeine Anfragen können Sie sich auch gerne per Mail an service@drv-saarland.de an uns wenden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, sei es virtuell, telefonisch oder in Präsenz!

Alles Wichtige rund um die DRV Saarland als Arbeitgeber

Arbeitgeberbenefits:

  • Zukunftssicherer, sozial relevanter Job im öffentlichen Dienst
  • Flexible Arbeitszeiten und ausgeprägte Work-Life-Balance (Homeoffice-Möglichkeiten, 30 Tage Urlaub)
  • Attraktive Vergütung
  • Zertifiziertes familienfreundliches Unternehmen
  • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Zu unseren Stellenangeboten

Junge Leute im Gespräch mit einem Vorgesetzten Quelle:Fotolia | AlexanderRaths

Alles Wichtige rund um die Digitale Rentenübersicht

Sie wollen mehr über Ihre Altersvorsorge erfahren?

Das neue Online Portal der Digitalen Rentenübersicht www.rentenuebersicht.de hilft Ihnen. einen Überblick über den Stand Ihrer Altersvorsorge zu gewinnen.

  • Was bietet die Digitale Rentenübersicht?

    Über das Portal Digitale Rentenübersicht können Sie Ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüchen aus einer Hand erhalten.

  • Anmeldung mit Steuer-ID und Personalausweis

    Um die Digitale Rentenübersicht zu nutzen, ist eine einmalige Registrierung auf www.rentenuebersicht.de nötig. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Wie die Anmeldung funktioniert, erfahren Sie in folgendem Video.

  • FAQ zur Rentenübersicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Rentenübersicht finden Sie hier.
  • Digitale Rentenübersicht als Grundlage für weitere Beratung

    Die Ergebnisse der Digitalen Rentenübersicht sind eine gute Basis für eine weitergehende Altersvorsorgeberatung durch die Deutsche Rentenversicherung. Dazu können die Daten aus dem Online-Portal digital exportiert, ausgedruckt und mitgenommen werden.

Zur Themenseite

Blaues Logo mit schwarzem Schriftzug Digitale Rentenübersicht Quelle:DRV I ZfDR

Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Ab Juli 2024 erhalten diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen pauschalen Zuschlag. Auch für Folgerenten gibt es einen Zuschlag, wenn sich diese unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen.

Lesen Sie hier, wer anspruchsberechtigt ist, in welcher Höhe der Zuschlag gezahlt wird und wie die Auszahlung funktioniert.

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