Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen - Stichtag: 3. April 2018

Datum: 02.03.2018

Wer noch rückwirkend für das Jahr 2017 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will, hat dafür nur noch bis zum 3. April 2018 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Saarland hin. Der Mindestbeitrag für 2017 beträgt monatlich 84,15 Euro. Bis zum Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.

Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten wollen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Denn bereits bei einer Lücke von einem Monat kann der Anspruch verloren gehen.

Aber auch Mindestversicherungszeiten können damit erfüllt werden und die spätere Rente erhöht sich. Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Wann sich eine freiwillige Beitragszahlung lohnt, kann im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden.

Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen zum Thema gibt es bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ ist kostenlos erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland, Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken, unter der Service-Nummer 0800 1000 48 017 oder per E-Mail service@drv-saarland.de sowie über das Internet. Unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de können Antragsformular und Broschüre heruntergeladen werden.