Für Vertrauen und Integrität
Korruption kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und untergräbt das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und ihrer Beschäftigten.
Bestimmte Erscheinungsformen der Korruption sind nach deutschem Recht strafbar. Dazu gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie die Bestechlichkeit und Bestechung. Daneben kann korruptes Verhalten für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.
Die Antikorruptionsbeauftragte steht für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Saarland als Ansprechpartnerin zur Verfügung mit der Zusage vertraulicher Behandlung.
Die Deutsche Rentenversicherung Saarland hat sich Richtlinien zur Korruptionsprävention gegeben. Darin sind vorbeugende (präventive) Maßnahmen festgelegt. Weiterhin ist geregelt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Gewissenhaftigkeit und das ordnungsgemäße Arbeiten der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.
Für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Saarland steht folgende Mitarbeiterin zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Antikorruptionsbeauftragte Stefanie Appel
Martin-Luther-Straße 2-4
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 3093 - 407
E-Mail: antikorruption@drv-saarland.de
Bitte beachten Sie:
Die genannte Ansprechpartnerin ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Fälle, in denen Sie mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Saarland nicht einverstanden sind oder Sie sich nicht angemessen behandelt fühlen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Experten in Sachen Rente, Rehabilitation und zusätzlicher Altervorsorge in der Auskunfts- und Beratungsstelle sowie an unser kostenloses Service-Telefon mit der Nummer 0800 1000 480 17.
Dies ist kein Forum für bewusste Denunziationen, Verleumdungen etc. Auch diese unterfallen dem deutschen Strafrecht.