Deutsche Rentenversicherung

Wer darf wählen?

Logo der Sozialwahl 2023

Alle Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung (Umlageverfahren) sind zur Wahl der Listen der Versichertenseite berechtigt. Die Arbeitgeber wählen ihre Vertreter für die paritätisch besetzte Vertreterversammlung. In der Wahlausschreibung vom 1. April 2022 hat die Bundeswahlbeauftragte als Stichtag für die Wahlberechtigung den 1. Januar 2023 festgelegt. Wer an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann bei der Sozialwahl 2023 wählen.