Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zur Ausbildung

Viele potenzielle Auszubildende stellen sich Fragen rund um die Ausbildung. Besonders häufige Fragen haben wir für Dich übersichtlich zusammengestellt.

Wie viele Auszubildende und Studierende stellt die Deutsche Rentenversicherung Schwaben pro Jahr ein?

Wir stellen jedes Jahr 10 bis 15 Auszubildende und ebenso viele Studierende ein.

Kann man sich auch persönlich zu den angebotenen Ausbildungsgängen beraten lassen?

Für telefonische Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung:

 

Ansprechpartner:

  • Volker Fuchs, Tel.: 0821 500-6358

In welcher Form und auf welchem Weg sollen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?

Grundsätzlich bitten wir Dich, Deine Bewerbung schriftlich mit den üblichen Unterlagen per Post an uns zu senden. Natürlich nehmen wir Deine Bewerbung auch per E-Mail entgegen. In diesem Fall bitten wir darum, die Unterlagen in einer PDF-Datei anzuhängen.

Unsere Postanschrift: 

  • Deutsche Rentenversicherung Schwaben
    Ausbildung und Kompetenzmanagement (6.2)
    Dieselstr. 9
    86154 Augsburg
    E-Mail: ausbildung@drv-schwaben.de

Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?

Nach Eingang Deiner Bewerbung erhälst Du in jedem Fall eine Eingangsbestätigung. Eine mögliche Einladung zum Bewerbertag (findet im Herbst statt) erfolgt dann ein paar Wochen vor dem festgelegten Termin.

Wie kann ich mich auf den Bewerbertag vorbereiten?

An unserem Bewerbertag verlangen wir nichts Unmögliches, sondern möchten uns ein Bild über Deine Eignung verschaffen. Bei den Gesprächen und Diskussionen ist es wichtig, sich möglichst natürlich zu geben, denn so wirkt man authentisch. Wenn Du Dir diesen Rat zu Herzen nimmst ist keine weitere Vorbereitung auf das Auswahlverfahren notwendig.

Wie werde ich während der Ausbildung/des Studiums betreut?

Während Deiner Ausbildung und Deines Studiums stehen Dir pädagogisch geschulte Ausbilder zur Seite. Darüber hinaus findest Du beim Team Ausbildung, Studium und Querschnitt stets Ansprechpartner, die Dir bei allen weiteren Fragen, Problemen und sonstigen Anliegen gerne weiterhelfen.

Gibt es während der Ausbildung/des Studiums betrieblichen Unterricht?

Bei der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten wirst Du hauptsächlich durch betrieblichen Unterricht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung fit gemacht.

Aber auch unsere Studierenden erhalten Unterrichte im Haus, mit denen der an der Fachhochschule unterrichtete Lernstoff praxisnah vertieft und geübt werden kann.

Wie sieht es mit der Übernahme nach der Ausbildung/dem Studium aus?

Wir bilden grundsätzlich bedarfsgerecht aus. Sofern Deine Leistung stimmt, hast Du sehr gute Übernahme-Chancen.

Muss ich mich vor dem Studium einem staatlichen Auswahlverfahren unterziehen?

Ja, weil das Studium in einem Beamtenverhältnis durchgeführt wird, ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses zwingende Voraussetzung. 

Achtung: Die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren muss im Zeitraum April bis Ende Juni im Jahr vor Studienbeginn unter folgender Internetadresse beantragt werden: http://www.lpa-bayern.de

Werde ich während oder nach dem Studium Beamter?

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und die ggf. anschließende Beschäftigung findet im Arbeitnehmerverhältnis statt. 

Beim Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) stehst Du grundsätzlich während und nach dem Studium in einem Beamtenverhältnis.

Hast Du noch weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen hilft dir unser Bereich Ausbildung und Kompetenzmanagement weiter.

 

Ansprechpartner:
Volker Fuchs, Tel.: 0821 500-6358