Deutsche Rentenversicherung

Aktionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Stand 01.01.2014 Auflage 1

Seit dem Jahr 2009 ist das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention BRK) für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich und auch innerstaatlich in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK vorgestellt.

Der Deutschen Rentenversicherung war es ein wichtiges Anliegen, ein eigenes Aktionsprogramm zur Umsetzung der BRK zu entwickeln. Unter dem Motto „Vielfalt durch Rehabilitation" erfahren Sie in dieser Broschüre, was im Sinne der BRK innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bereits umgesetzt wurde. Ein Maßnahmenkatalog beschreibt anschließend Strategien und Projekte, mit denen die Deutsche Rentenversicherung die BRK zukünftig weiter umsetzen wird.

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