Deutsche Rentenversicherung

Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich

Stand 01.06.2024 Auflage 18 Kostenlos

Sie pflegen zu Hause einen Angehörigen und haben deswegen Ihren Beruf aufgegeben oder arbeiten nur noch verkürzt? Damit sich dadurch für Sie keine Rentenlücke ergibt, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Beiträge zur Rentenversicherung für Sie.

Sicher haben Sie dazu viele Fragen: Was versteht man unter nicht erwerbsmäßig ausgeübter Pflege? Darf man neben der Pflege arbeiten? Kann man sich die Pflege auch teilen? Wie werden die Beiträge berechnet? Und wie hoch ist später der Rentenanspruch daraus? Die Antworten finden Sie in dieser Broschüre.

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