Deutsche Rentenversicherung

Qualitätssicherung der Begutachtung - Manual zum Peer Review-Verfahren

Stand 31.10.2021 Kostenlos

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung entwickelt. Mit der Veröffentlichung der „Hinweise zur Begutachtung“ in den DRV Schriften Band 21, der „Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung“ spezifischer Krankheitskomplexe und der Buch-Publikation „Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung“ wurden Begutachtungsstandards geschaffen, die einheitliche Kriterien für die sozialmedizinische Beurteilung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben an die Hand geben. Um die Umsetzung dieser Begutachtungsstandards zu sichern, wird in Zukunft ein Qualitätssicherungsverfahren eingesetzt, mit dem die Qualität der Gutachten aller Rentenversicherungsträger überprüft und kontinuierlich verbessert werden soll.

Das in Entwicklung befindliche Qualitätssicherungsverfahren überprüft die Qualität der sozialmedizinischen Gutachten anhand folgender Kriterien:

  • Formale Gestaltung
  • Verständlichkeit
  • Transparenz
  • Vollständigkeit
  • Medizinisch-wisenschaftliche Grundlagen
  • Wirtschaftlichkeit.

Diese Kriterien werden einzeln bewertet und in einem Qualitätsprofil dargestellt. Das Wichtigste ist jedoch das übergeordnete Kriterium, mit dem abschließend die „Nachvollziehbarkeit des Gutachtens“ als Ganzes mittels einer Ampelbewertung (Rot-Gelb-Grün) bewertet wird. Damit wird ein klares Signal zur Verwertbarkeit des geprüften Gutachtens gegeben. Festgestellte Mängel werden systematisch an die Rentenversicherungsträger rückgemeldet, so dass dort gezielt Verbesserungen im Begutachtungsprozess eingeleitet werden können.

Hierfür wurde von sozialmedizinischen Experten verschiedener Rentenversicherungsträger ein „Peer Review-Verfahren“ entwickelt. Dabei prüfen und bewerten – sozusagen auf Augenhöhe – gleichgestellte Ärztinnen und Ärzte der Rentenversicherung die Gutachten anderer Rentenversicherungsträger anhand der festgelegten Kriterien und eines dazugehörigen Prüffragenkataloges. Für diese Peers wurde ein Manual erstellt, in dem die Prüffragen und das Bewertungssystem zusammengestellt sind. Die Entwicklung des Verfahrens wurde von universitären Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet. Zu Beginn des Jahres 2011 begann der Testlauf des Verfahrens. Nachdem die Auswertung der Pilotphase inzwischen erfolgt ist, wird das Peer Review-Verfahren ab dem Jahr 2013 in ein Routineverfahren überführt.

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