Deutsche Rentenversicherung

Basisvertrag der Deutschen Rentenversicherung zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Dieser Vertrag beinhaltet Rechte und Pflichten der Rentenversicherungsträger und der Rehabilitationseinrichtungen zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die Deutsche Rentenversicherung. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 38 SGB IX (zuvor § 21 SGB IX , Gültigkeit bis 31.12.2017) werden Regelungen zum Vertragsgegenstand, zu Qualitätsanforderungen, zur Ausführung von Leistungen, zur Vergütung, zu den jeweiligen Rechten und Pflichten sowie zu den Verfahrensweisen getroffen.

Hinweis: Die nachfolgende Publikation verweist noch auf die bis zum 31.12.2017 geltende Regelung § 21 SGB IX, die Anpassung erfolgt anlässlich der nächsten Überarbeitung.

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