Deutsche Rentenversicherung

Eckpunkte für die ambulanten Leistungen zur Kinder- und Jugendlichenrehabilitation

Stand 01.09.2018

Mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) wurde die Möglichkeit eröffnet, Kinder- und Jugendlichenrehabilitation nunmehr auch in ambulanter Form zu erbringen.

Diese Leistungen können sowohl ganztägig ambulant als auch ambulant erbracht werden. Außerdem ist eine Kombination aus stationären, ganztägig ambulanten und ambulanten Leistungen möglich.

Die ganztägig ambulante Leistung entspricht dabei in Bezug auf die Anforderungen und Abläufe der stationären Kinder- und Jugendlichenrehabilitation. Lediglich die Übernachtung erfolgt nicht in der Rehabilitationseinrichtung.

Bei der ambulanten Kinder- und Jugendlichenrehabilitation handelt es sich hingegen um eine Leistung, die in einer Kombination aus ganztägig ambulanten und stundenweisen ambulanten Modulen durchgeführt wird. Für diese ambulanten Leistungen wurden Eckpunkte von der Rentenversicherung erarbeitet. Diese geben potentiellen Leistungserbringern einen Rahmen, in dem verschiedene Modelle zu einem ambulanten Setting entwickelt und über mindestens 12 Monate erprobt werden können. Gleichzeitig dienen sie den Rentenversicherungsträgern als Grundlage für die Prüfung der eingereichten Konzepte. Aus den hierbei erzielten Erfahrungen soll perspektivisch ein Rahmenkonzept zur ambulanten Kinder- und Jugendlichenrehabilitation entwickelt werden.

In den Eckpunkten wird unter anderem auf die Grundlagen und Aufgaben sowie die Einleitung und Durchführung der ambulanten Kinder- und Jugendlichenrehabilitation (inklusive der konzeptionellen, personellen und strukturellen Anforderungen an die ambulante Rehabilitationseinrichtung) eingegangen.

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