Deutsche Rentenversicherung

Unabdingbare Sonderanforderungen zur Bestimmung der Rehabilitationseinrichtung im Einzelfall

Unabdingbare Sonderanforderungen sind Ausstattungen oder Eigenschaften von Rehabilitationseinrichtungen, die für die Zuweisung und eine passgenaue Einrichtungsauswahl mitentscheidend sind. Sie gelten zusätzlich zu den struktur- und belegungsrelevanten Merkmalen der Strukturanforderungen und beinhalten u. a. die zuweisungsrelevanten Merkmale derselben. Sie sind für eine erfolgreiche Durchführung der Rehabilitation unterstützend. Diese Sonderanforderungen werden nicht zusätzlich vergütet.

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