Deutsche Rentenversicherung

Beitrag 1: Das Mini-ICF-Rating für Aktivitäts- und Partizipationsstörungen bei psychischen Erkrankungen (Mini-ICF-APP)

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Hintergrund und Konzept

Das Mini-ICF-APP ist ein Fremdbeurteilungsinstrument zur Beschreibung und Quantifizierung von Fähigkeitsstörungen bei psychischen Störungen, im Übergang von der Psychopathologie zur Teilhabestörung. Es wurde in Anlehnung an die ICF und das „Groningen Social Disabilities Schedule II, GSDS-II“ (WHO, 1987; Wiersma et al., 1988; Wiersma et al., 1990) im klinischen Rahmen entwickelt. Ziel war es, das in der ICF beschriebene theoretische Konzept in ein praktikables Vorgehen umzusetzen. Es wurde im klinischen Setting erprobt und evaluiert (Linden et al., 2009). Abgebildet wird die Komponente „Aktivitäten und Partizipation“ der ICF, soweit sie im Rahmen psychischer Erkrankungen beeinträchtigt sein kann. Das Rating eignet sich zur Beurteilung des aktuellen Fähigkeitsstatus von Patienten sowie zur Veränderungsmessung beispielsweise in Form einer Prä-Post-Messung im Rahmen einer Therapieverlaufskontrolle. Mit dem Mini-ICF-APP soll eingeschätzt werden, in welchem Ausmaß ein Patient in seinen Fähigkeiten bei der Durchführung von Aktivitäten beeinträchtigt ist, beziehungsweise wodurch der Patient an der Erfüllung von Rollenfunktionen beziehungsweise -erwartungen gehindert wird, die er bei voller Gesundheit unter Berücksichtigung seines sozialen und ethnischen Hintergrundes, seines Geschlechts, Alters, von beruflichem Ausbildungsstatus oder Lebenserfahrungen ausfüllen könnte. Es werden die folgenden Fähigkeiten auf einer 5-stufigen Ratingskala von „0 = keine Beeinträchtigung“ bis „4 = vollständige Beeinträchtigung“ beurteilt: (1) Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen, (2) Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben, (3) Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, (4) Fähigkeit zur Anwendung fachlicher Kompetenzen, (5) Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, (6) Durchhaltefähigkeit, (7) Selbstbehauptungsfähigkeit, (8) Kontaktfähigkeit zu Dritten, (9) Gruppenfähigkeit, (10) Fähigkeit zu familiären beziehungsweise intimen Beziehungen, (11) Fähigkeit zu Spontan-Aktivitäten, (12) Fähigkeit zur Selbstpflege, (13) Verkehrsfähigkeit.

 

Ergebnisse

Es liegen Anwenderergebnisse für eine Stichprobe in der stationären psychosomatischen Rehabilitation vor (N=213). Es sind Zusammenhänge zwischen dem Ausmaß der Fähigkeitsstörungen und psychopathologischen Maßen einerseits und Merkmalen, die den Arbeitsfähigkeitsstatus beziehungsweise die Dauer von Arbeitsunfähigkeit betreffen, ermittelt worden. Das Rating ist änderungssensitiv, die Interrater-Reliabilität liegt bei r=.70.

 

Autorin und Vortragende:

Dipl.-Psych. Stefanie Baron

Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation, Rehabilitationszentrum Seehof der

Deutschen Rentenversicherung Bund

Lichterfelder Allee 55

14513 Teltow

Tel.: 03328 / 345-678

Fax: 03328 / 345-555

e-mail: Stefanie.Baron@gmx.net

 

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