Deutsche Rentenversicherung

Teilhabestörungen nach Mini-ICF-APP bei Hausarzt-Patienten mit chronischen
psychischen Leiden

Stand 24.03.2013 Kostenlos

Hintergrund

Bei Patienten mit psychischen Erkrankungen bestehen regelhaft bedeutsame Teilhabestörungen in verschiedenen Fähigkeitsbereichen (Linden et al., 2009). In Hausarztpraxen leiden ca. 30% der Patienten unter chronischen persistierenden oder wiederkehrenden psychischen Beschwerden (Muschalla et al., 2011) mit einer hohen Rate an Arbeitsunfähigkeit.

Es stellt sich die Frage,

  1. in welchen Fähigkeitsbereichen und in welchem Ausmaß sich Teilhabestörungen manifestieren,
  2. ob die von den Hausärzten ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit entsprechenden Fähigkeitsbeeinträchtigungen einhergehen, und
  3. ob Patienten mit spezifischen arbeitsbezogenen Ängsten in bestimmten Fähigkeitsbereichen besonders beeinträchtig erscheinen.

Methode

307 Patienten (Altersdurchschnitt=43,24 Jahre, SD=10,7; 70,4% Frauen) aus Berliner Hausarztpraxen die länger als sechs Monate lang unter psychischen Beschwerden litten wurden in einer konsiliarärztlichen Untersuchung von einem Rehamediziner bezüglich krankheitsbedingter Fähigkeitsstörungen auf den Dimensionen des Mini-ICF-APP (Linden et al., 2009) beurteilt. Außerdem wurde der Arbeitsfähigkeitsstatus erfasst. Bei Vorliegen einer Beeinträchtigung, deren Schwere zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt oder sogar das Eingreifen Dritter erforderlich macht, ist von einer Arbeitsunfähigkeit auszugehen.

Ergebnisse

38,3% der Patienten waren zum Untersuchungszeitpunkt krankgeschrieben, 15,8% der Untersuchten waren aktuell länger als 6 Wochen arbeitsunfähig.

  1. Die stärksten Fähigkeits-Beeinträchtigungen waren im Bereich der Spontanaktivitäten (M=1,19; SD=0.9), der Flexibilität (M=0,98; SD=0,9), der Durchhaltefähigkeit (M=0,99; SD=1,0), und der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit (M=0,93; SD=0,9) zu finden. Die Durchhaltefähigkeit (7,8%), die Flexibilität (5,2%) und die Verkehrsfähigkeit (5,5%) waren am häufigsten „schwer“ beeinträchtigt, d.h. dass zur Ausübung derartiger Aktivitäten Unterstützung von Dritten notwendig wird. Als weniger stark beeinträchtigt wurden die Selbstpflegefähigkeit (M=0,06; SD=0,3) sowie die Fähigkeit zur Anwendung fachlicher Kompetenzen (M=0,25; SD=0,6) eingeschätzt.
  2. Patienten die aktuell arbeitsunfähig waren, hatten in der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit (M=1,10 (SD=1,0) vs. M=0,88 (SD=0,9), p=.061*), der Fähigkeit zur Anwendung fachlicher Kompetenzen (M=0,36 (SD=0,8) vs. M=0,18 (SD=0,2), p=.019**), der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit (M=1,17 (SD=0,9) vs. M=0,77 (SD=0,8), p=.000**), der Durchhaltefähigkeit (M=1,12 (SD=1,1) vs. M=0,89 (SD=1,0), 2 p=.074*), sowie der Kontaktfähigkeit mit Dritten (M=0,86 (SD=0,9) vs. M=0,68 (SD=0,8), p=.088*) stärkere Beeinträchtigungen als arbeitsfähige Patienten. Von 116 arbeitsunfähig geschriebenen Patienten wurde bei 77,6% im Mini-ICF-Rating in mindestens einem Fähigkeitsbereich aktuell eine mittelgradige Beeinträchtigung festgestellt, d.h. dass krankheitsbedingt relevante auffällige Leistungsminderungen bestehen, und bei 26,7% mindestens in einem Bereich eine „schwere Beeinträchtigung“, die das Eingreifen Dritter erforderlich machen würde.
  3. Patienten mit einer Arbeitsplatzphobie (N=29) hatten signifikant stärkere Beeinträchtigungen als Patienten ohne Arbeitsplatzphobie in den Fähigkeitsdimensionen Planung und Strukturierung von Aufgaben, Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, Kontaktfähigkeit mit Dritten, sowie in der Verkehrsfähigkeit.

Schlussfolgerungen

  1. Patienten mit chronischen psychischen Erkrankungen in der Hausarztpraxis haben relevante Teilhabestörungen in verschiedenen Bereichen.
  2. Patienten, bei denen die Ärzte aktuell eine Arbeitsunfähigkeit attestiert hatten, zeigten signifikant mehr Fähigkeitsbeeinträchtigungen als die arbeitsfähigen Patienten. Bei der Interpretation der Daten zu psychisch bedingten Leistungsminderungen ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich somatische Krankheiten zu Arbeitsunfähigkeitsattesten führen können.
  3. Patienten mit spezifischen arbeitsplatzbezogenen Ängsten haben vor allem in den arbeitsrelevanten Fähigkeitsdimensionen stärkere Beeinträchtigungen, während die Fähigkeiten die in der außerberuflichen Teilhabe bedeutsamer erscheinen (familiäre und intime Beziehungen, Spontanaktivitäten) nicht bedeutsam stärker beeinträchtigt waren als bei Patienten ohne Arbeitsplatzphobie. Hier macht sich die lebensbereichsspezifische Psychopathologie direkt in ihren Auswirkungen auf die lebensbereichsspezifische Teilhabe bemerkbar, weswegen Arbeitsplatzängste als Sonderphänomen auch in der sozialmedizinischen Begutachtung ernst genommen werden müssen.

Grafik

Fähigkeitsbeeinträchtigungen nach Mini-ICF-APP bei arbeitsfähigen (AF) und arbeitsunfähigen (AU) Patienten mit chronischen psychischen Beschwerden in der Hausarztpraxis (N=307). Prozent der Patienten mit mittelgradigen bis schweren Beeinträchtigungen.










Literatur

Linden, M., Baron, S., Muschalla, B. (2009): Mini-ICF-Rating für psychische Störungen
(Mini-ICF-APP). Ein Kurzinstrument zur Beurteilung von Fähigkeits- bzw.
Kapazitätsstörungen bei psychischen Störungen. Göttingen: Hans Huber.
Muschalla, B., Schwantes U., Keßler, U., Linden, M. (2011): Rehabedarf bei Patienten
mit psychischen Erkrankungen in der Hausarztpraxis. In Vorbereitung.

Kontakt

Dipl.-Psych. Dr. Beate Muschalla

Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation, Rehabilitationszentrum Seehof der Deutschen Rentenversicherung Bund, Lichterfelder Allee 55, 14513 Teltow

Tel.: 03328-345678

Fax: 03328-345555

E-mail: beate.muschalla@gmx.de

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