Deutsche Rentenversicherung

Handlungsempfehlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 1. August 2017

Stand 01.08.2017

Die Handlungsempfehlungen sind zwischen der DRV, GKV und DKG abgeschlossen worden. Sie sollen den Zugang nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker verbessern. Die Handlungsempfehlungen wurden im Vorfeld mit wichtigen Partnern abgestimmt. Vorausgegangen waren auch intensive Beratungen mit den Suchtfachverbänden.

Bei diesem Verfahren spielen insbesondere die Krankenhäuser eine wichtige Rolle. Ärzte und der Sozialdienst des Krankenhauses sollen rechtzeitig das Verfahren einschließlich der Organisation der nahtlosen Weiterbehandlung in Kooperation mit der voraussichtlich aufnehmenden Entwöhnungseinrichtung und den Rehabilitationsträgern einleiten. „Herzstück“ der Handlungsempfehlungen bildet die begleitete Verlegung vom Krankenhaus in die Entwöhnungseinrichtung. Das bedeutet, die Patientin/der Patient wird in der Regel von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Entwöhnungseinrichtung oder einer Suchtberatungsstelle, alternativ durch Angehörige der Suchtselbsthilfe, bei der Anreise begleitet.

Im Fokus der Handlungsempfehlungen steht die Umsetzung eines Nahtlosverfahrens auf regionaler Ebene. Hierfür enthalten die Handlungsempfehlungen Aussagen zum Geltungsbereich, eine Definition für den qualifizierten Entzug einschließlich Aussagen zur Verweildauer im Krankenhaus sowie Voraussetzungen für mitwirkende Krankenhäuser. Beschrieben ist zudem die Einleitung und Beantragung der Suchtrehabilitation (Entwöhnungsbehandlung).

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