Deutsche Rentenversicherung

Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung

Stand 01.01.2022

Der Leitfaden zum einheitlichen ärztlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde überarbeitet. Die Überarbeitung wurde notwendig, da sich Inhalt und Form des Formulares ab dem 01.01.2015 ändern. Der Leitfaden zum neuen Entlassungsbericht steht gedruckt und zum Download zur Verfügung.

Die Bedeutung des Rehabilitationsentlassungsberichts resultiert aus jährlich etwa 800.000 von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch der persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe sind ein wesentlicher Bestandteil des Leitfadens. Die Gliederungspunkte des Entlassungsberichts werden erläutert, Veränderungen in der Fachterminologie wurden berücksichtigt. Auch die Informationen über die Weitergabe wurden aktualisiert. Ergänzt wird der Leitfaden durch exemplarische Falldarstellungen zur Verknüpfung von Sozialmedizin mit leistungsrechtlichen Aspekten.

Die Ärztinnen und Ärzte in den Rehabilitationseinrichtungen werden auch weiterhin in ihrer Doppelrolle als Behandler und Gutachter gefordert. Unter Einhaltung der Gliederung soll sich die Berichterstattung weiterhin am konkreten Einzelfall orientieren und in möglichst kurzer Form nur diejenigen Tatsachen wiedergeben, die von klinischer und sozialmedizinischer Bedeutung sind. Der Rehabilitationsentlassungsbericht muss auch zukünftig seiner Funktion als sozialmedizinisches Gutachten gerecht werden, ohne die übrigen Aspekte bei der Informationsvermittlung zu vernachlässigen.

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