Deutsche Rentenversicherung

Auf den Punkt gebracht: Versicherung

Stand 05.01.2024 Auflage 2024

Versicherung – so machen Sie es richtig

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Entsprechend eng sind die Maschen der sozialen Absicherung geknüpft. Dies gilt für alle Bereiche der Sozialversicherung, gleichgültig ob in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Insbesondere Arbeitgeber müssen sich mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen – und das nicht nur in der Theorie, sondern auch und gerade in der praktischen Umsetzung.

Besteht Versicherungspflicht für den Praktikanten? Wie ist der Auszubildende zu beurteilen? Gelten für Beamte Sonderregelungen? Diese und zahlreiche andere Fragen müssen in den Unternehmen Tag für Tag beantwortet werden. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die richtige Umsetzung der Sozialversicherung geprüft wird – und mit dieser Aufgabe die Träger der Rentenversicherung beauftragt. Unsere Broschüre gibt Arbeitgebern alle notwendigen Informationen, um einer solchen Betriebsprüfung gelassen entgegensehen zu können. Sie finden Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen.

Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt. In der Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z“ finden sich die herausgestellten Begriffe in lexikalischer Abfolge wieder – ergänzt um prüfrelevante Hinweise.

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