Deutsche Rentenversicherung

Geringfügigkeits-Richtlinien 2010

Stand 13.10.2009 Zur Zeit kostenlos

In den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien sind die Auswirkungen zahlreicher gesetzlicher Änderungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen berücksichtigt worden. Dabei sind im Wesentlichen zu nennen:

  • Übertragung des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen und Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens um die Daten zur Unfallversicherung ab 1.1.2009.
  • Klarstellung des Gesetzgebers, dass Arbeitgeber, die bei Einstellung eines geringfügig Beschäftigten vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt haben, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären, nachträglich zur Zahlung von Pflichtbeiträgen verpflichtet werden können sowie ab 1.1.2009 Einführung einer Sofortmeldung für bestimmte Branchen
  • Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen für geringfügig Beschäftigte ab 1.1.2009

In diesem Zusammenhang wurden auch folgende Klarstellungen vorgenommen, die Arbeitgebern die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts für die Prüfung des Vorliegens einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erleichtern sollen:

  • Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 EUR.
  • Das regelmäßige Arbeitsentgelt kann stets zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu ermittelt werden, damit der Zeitraum aus der für 12 Monate anzustellenden vorausschauenden Jahresbetrachtung dem abrechnungstechnisch relevanten Kalenderjahr entspricht.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien lösen insofern die Geringfügigkeits-Richtlinien vom 24.8.2006 ab.

Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 20.12.2012 aktualisiert.

Herunterladen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK