Deutsche Rentenversicherung

Renten- und Arbeitslosenversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

Stand 13.12.2016 Zur Zeit kostenlos

Aufgrund der Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 haben die Spitzenorganisationen der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung am 1. August 2016 ein gemeinsamen Rundschreiben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen herausgegeben. Das Rundschreiben war aufgrund der Änderungen zur Rentenversicherungspflicht von Altersvollrentnern ab 1. Januar 2017 durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) zu aktualisieren. Nach dem Flexirentengesetz tritt ab 1. Januar 2017 aufgrund eines Altersvollrentenbezuges erst dann Rentenversicherungsfreiheit ein, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird. In Bestandsfällen, in denen Pflegepersonen aufgrund eines Altersvollrentenbezugs bisher rentenversicherungsfrei waren, jedoch die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, tritt – unter den übrigen Voraussetzungen – ab 1. Januar 2017 für die Zeit bis zum Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, Rentenversicherungspflicht ein. Diese Änderungen wurden in dem aktualisierten Rundschreiben vom 13. Dezember 2016 berücksichtigt.

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