Deutsche Rentenversicherung

Beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung

Stand 21.11.2018

Aufgrund der sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ergebenden Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht war das bisherige Gemeinsame Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung zu überarbeiten. Dabei sind zudem die bereits vor 2018 erfolgten Klarstellungen zur Steuer- und Beitragsfreiheit von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer am Arbeitgeberbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, der Beitragsfreiheit von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung und zur Beitragsfreiheit von Sanierungsgeldern berücksichtigt worden.

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