Deutsche Rentenversicherung

Geringfügigkeits-Richtlinien

Stand 26.07.2021

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) klargestellt, dass die Anwendung der jeweiligen Zeitgrenze einer kurzfristigen Beschäftigung nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt. Aufgrund dieser Rechtsprechung und weiteren Änderungs- bzw. Klarstellungsbedarfs haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.

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