Informationen über die Zuständigkeiten des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund (Geschäftsverteilungsplan).
In diesem Plan wird anhand eines Diagrammes dargestellt, für welche Geschäftsbereiche des Hauses das jeweilige Mitglied des Direktoriums zuständig ist. Die einzelnen Bereiche sind dabei farbig unterlegt.