Deutsche Rentenversicherung

Dr. Herbert Rische: Der Einfluss europäischer Sozialpolitik auf die gesetzliche Rentenversicherung

Stand 31.01.2009 Kostenlos

"Aufgabe der Europäischen Union ist vor allem die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes. Sozialpolitik bleibt Sache der EU-Mitgliedstaaten", diese vielzitierte Aussage ist bereits seit längerem nicht mehr uneingeschränkt gültig. Nach der Kompetenzverteilung der europäischen Verträge ist und bleibt die Ausgestaltung der nationalen Sozialordnung zwar in der Befugnis der Mitgliedstaaten: Sie allein legen die Grundprinzipien und die Ausgestaltung ihres sozialen Sicherungssystems fest. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Kompetenzverteilung und die Gestaltungsfreiheit der Nationalstaaten bei der Architektur ihres gesetzlichen Rentensystems als "domaine reservé" der Mitgliedstaaten anerkannt. Diese im Grundsatz klar festgelegte Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten verhindert jedoch nicht,
dass nationale Alterssicherungspolitik in zunehmendem Maße durch Akteure auf europäischer Ebene wie die Europäische Kommission (KOM) oder den EuGH in vielfacher Weise beeinflusst wird. Zu nennen ist hier einerseits das seit nunmehr über 50 Jahren etablierte europäische Koordinierungsrecht für die Systeme der sozialen Sicherung oder die Grundfreiheiten. Neben dem "klassischen" Gemeinschaftsrecht beeinflussen andererseits jedoch in immer stärkerem Maße auch eher politische Instrumente der Gemeinschaft, wie insbesondere die sog. offene Methode der Koordinierung (OMK), die Ausrichtung der mitgliedstaatlichen Sozialschutzsysteme. Dass die KOM Sozialpolitik zunehmend auch als ihr Handlungsfeld begreift, zeigt das im Sommer 2008 vorgelegte "Sozialpaket", das neben einer erneuerten programmatischen Sozialagenda eine Reihe von Vorschlägen für eine intensivierte europäische Sozialpolitik umfasst. Im Folgenden soll insbesondere die Mitteilung der Kommission zu einer Stärkung der OMK kritisch gewürdigt werden.

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