Deutsche Rentenversicherung

Dr. Gero-Falk Borrmann: Cui bono - wem nützt es? - Aktuelle Grenzlinien im Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherung -

Stand 31.01.2010 Kostenlos

Das Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherung als langfristige Spielregel für das jährliche Haushaltsgeschehen wurde in jüngster Zeit vielfach geändert, im letzten Viertel der abgelaufenen 16. Legislaturperiode in zehn Novellierungen. Die Gesetzesänderungen führen die betriebswirtschaftliche Inpflichtnahme des Haushaltsrechts in der Sozialversicherung fort. Auch im gesamtstaatlichen Kontext erfolgt durch das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz eine betriebswirtschaftlich orientierte Umgestaltung des Haushalts und Rechnungswesens; aktuell stellt sich die Frage nach einer Anschlussnovellierung für die Sozialversicherung. Ferner ergeben sich Änderungen im Vermögensrecht der Sozialversicherung, in dem der Sicherheitsaspekt bei der Vermögenslage verstärkt in den Vordergrund gerückt wurde. Einige der Änderungen gleichen das staatliche und das private Versicherungssystem an und sind damit geeignet, Strukturprinzipien der Sozialversicherung neu zu justieren. Der Artikel enthält eine Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen Änderungen und zeigt u. a. Grenzlinien zur Privatversicherung, zur Finanzkontrolle und zur unmittelbaren Staatsverwaltung auf. Hervorzuheben ist, dass neue betriebswirtschaftliche Regelungen keine Verschiebungen in den volkswirtschaftlichen Sektoren vorbereiten sollten.

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