Seit den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen von 1957 nehmen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) durch regelmäßige Anpassungen an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Um die Renten angesichts der demographischen Entwicklung auch in Zukunft auf eine verlässliche finanzielle Grundlage zu stellen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren wiederholt korrigierend in die Anpassungssystematik eingegriffen, so dass die Veränderung der Bruttolöhne nicht mehr die allein bestimmende Rechengröße für die Rentenanpassung darstellt. Dieser Artikel erläutert die Anpassungsfaktoren und ihr Zusammenspiel bei der Durchführung einer Rentenanpassung.