Deutsche Rentenversicherung

Dr. Herbert Rische: Soziale Selbstverwaltung – gelebte Demokratie

Stand 31.01.2011 Kostenlos

„Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der enge Anschluss an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von anderen Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würden.“
Diese Kaiserliche Botschaft war der Grundstein für den Aufbau der Sozialversicherung auf der Grundlage der Selbstverwaltung. Kaiser Wilhelm I. erkannte, dass eine Industriegesellschaft die soziale Sicherung ihrer Arbeiter als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen muss, um dauerhaft bestehen zu können. Seine Ideen veränderten die bis dato bestehende soziale Absicherung der Bevölkerung grundlegend. Aus einer rein staatlichen wurde eine selbstverwaltete Absicherung. Das Selbstverwaltungsprinzip wurde für die Sozialversicherung endgültig mit dem Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, dem Unfallversicherungsgesetz und dem Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung festgelegt.

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