Am 1.1.2013 ist das "Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" vom 5.12.2012 in Kraft getreten. Mit ihm wird die Geringfügigkeitsgrenze auf 450,00 EUR angehoben und die Gleitzone um 50 EUR verschoben. Zentral ist der Paradigmenwechsel in der Rentenversicherung (RV): Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind künftig versicherungspflichtig. Indem die Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel wird, soll die soziale Absicherung dieses Personenkreises erhöht werden. Einzelheiten der Neuregelung und die Vorteile der Rentenversicherungspflicht für die Betroffenen beleuchtet der nachfolgende Beitrag.