Deutsche Rentenversicherung

Ariane Domnauer, Rainer Stosberg: Das Flexirentengesetz

Gesetzliche Neuregelungen im Renten- und Versicherungsrecht

Stand 30.03.2017 Kostenlos

Mit Veröffentlichung des Flexirentengesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl.) vom 13. 12. 2016 haben die Bemühungen der Koalitionsparteien, einerseits das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei besserer Gesundheit zu erleichtern und zu fördern und andererseits das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen, im Großen und Ganzen ihren Abschluss gefunden. Nachjustierungen erfolgen derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz. Die wesentlichen Änderungen des Hinzuverdienstrechts treten zum 1. 7. 2017 in Kraft, andere Neuregelungen finden bereits seit dem 14. 12. 2016 (Tag nach der Verkündung) oder seit dem 1. 1. 2017 Anwendung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an intensiv begleitet und u. a. am 17. 10. 2016 an der öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales als sachverständige Institution teilgenommen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und als Grundlage für die Programmierung haben die trägerübergreifenden Gremien der Deutschen Rentenversicherung mehr als 100 Zweifelsfragen bei der Auslegung der neuen Vorschriften geklärt. Der folgende Beitrag stellt die gesetzlichen Neuregelungen im Rentenrecht sowie im Versicherungsrecht dar. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem neuen Hinzuverdienstrecht. Die Gesetzesänderungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation sind nicht Gegenstand der Ausführungen.

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