Deutsche Rentenversicherung

Christoph Schnell: Entschädigungsrecht überlagert Rentenversicherungsrecht - erneute Kehrtwende von Kassel?


- Anmerkung zum Urteil des BSG vom 20.5. 2020 – B 13 R 9/19 R -

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.5.2020 die Revision der Deutschen Rentenversicherung Nord zurückgewiesen und dem Kläger einen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) zugesprochen, obwohl er im geltend gemachten Zeitraum in dem Haus festgehalten wurde, in dem er bereits vor der NS-Verfolgung gelebt hatte.

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