Deutsche Rentenversicherung

Häufige Fragen aus der Beratung

Wann kann ich in Rente gehen (mit oder ohne Abschlag) und wie hoch ist meine Rente?

Altersrenten

Versichertenrenten beginnen von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wird der Rentenantrag nach Ablauf von drei Monaten, und somit verspätet gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

Erwerbsminderungsrenten

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden grundsätzlich als befristete Renten gewährt. Diese beginnen grundsätzlich frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Besteht ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, können diese Renten auch vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden, wenn entweder die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt, oder nach Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld nach § 48 des Fünften Buches oder auf Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen endet und der siebte Kalendermonat nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht erreicht ist. In diesen Fällen werden die Renten von dem Tag an geleistet, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet.

  • Der Rentenbeginn hängt von der Art der Altersrente ab. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "Hinausschieben des Rentenbeginns in der Rentenversicherung".
  • Nutzen Sie unsere Online-Rechner.

Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können

VoraussetzungenRegelaltersrenteAltersrente für
langjährig Versicherte
Altersrente für
besonders langjährig Versicherte
Altersrente für
schwer-
behinderte
Menschen
Mindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag)
65 - 67
(vorzeitige Rente nicht möglich)
6363
(ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend,
vorzeitige Rente nicht möglich)
60
(ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)
Normale Altersgrenze65 - 67
(ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend)
65 - 67
(ab Jahrgang 1949 schrittweise steigend)
63 - 65
(ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)
63 - 65
(ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)

Wartezeit
(Mindest-
versicherungs-
zeit)

5 Jahre35 Jahre45 Jahre35 Jahre
Anrechenbare Zeiten (u.a.)Beitrags- und Ersatzzeiten
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich
(nach Ehescheidung) oder
Rentensplitting,
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich
oder Rentensplitting und aus Minijobs 
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Anrechnungs- und Berück-
sichtigungsz-
eiten,

Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach Ehescheidung) oder
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich oder
Rentensplitting und aus Minijobs,
Anrechnungs- und Berück-
sichtigungs-
zeiten
Pflichtbeitrags-
zeiten für versicherte Beschäftigung/
Tätigkeit,
Zeiten mit Berücks-
ichtigungs- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Minijobs,
Zeiten des Bezugs von Entgeltersatz-
leistungen (ohne Zeiten des Bezugs von ALG II) und
freiwillige Beiträge (erst nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgung-
sausgleich
oder Rentensplitting und
aus Minijobs, Anrechnungs-
und Berücks-
ichtigungszeiten
BesonderheitkeinekeineZeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente
können nur bei Insolvenz oder Geschäfts-
aufgabe des Arbeitgebers
anerkannt werden.
Schwer-
behinderung
(GdB 50, vom Versorgungsamt
nachgewiesen),
bei Versicherten bis Jahrgang 1950
auch Berufs- oder
Erwerbs-
unfähigkeit
ausreichend

Gibt es Möglichkeiten, zusätzlich Geld in die RV einzuzahlen?

  • Für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Anlässe: Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen.
Bis 45. GeburtstagAb 50. Geburtstag
Zum einen können Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt werden,
das ist allerdings nur bis zum 45. Geburtstag möglich
Zum anderen können Zusatzbeiträge ab dem 50. Geburtstag gezahlt werden,
um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen.
  • Wer derzeit oder generell nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und noch keine Altersvollrente bezieht, kann ebenfalls freiwillig einzahlen und sich somit bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern.

Nachzahlung für Schulzeiten

Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente

Freiwillge Beiträge

Wie beantrage ich meine Rente?

Damit alles reibungslos klappt: So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig.

Während der Bearbeitung erhalten Sie Unterstützung durch Hinweise, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen.

Wie können wir Ihnen helfen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag oder zu einem laufenden Verfahren haben?

  • Wir werden Ihr Anliegen schnellmöglich prüfen und bearbeiten. Dies kann je nach Umfang und Arbeitsaufwand einige Zeit (z. B. bei Rente drei bis vier Monate) dauern. Die Bearbeitungsdauer ist auch abhängig von anderen Stellen, z. B. Ihrer Krankenversicherung. Bei Rückfragen wird sich unsere Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Oder erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung (sofern Ihnen die Durchwahlnummer bekannt ist). Alternativ können Sie beim Servicetelefon ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers nachfragen. Die jeweiligen Rufnummern finden Sie hier.
  • Für Sachstandsanfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für persönliche Anliegen.

Ich habe meine Rentenzahlung nicht erhalten, wer kann mir helfen?

Sollte Ihnen die Rentenzahlung nicht am jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats gutgeschrieben worden sein, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice der Deutschen Post. Unter diesem Link finden sie nähere Informationen und in der Frage "Was muss ich tun, wenn ich eine Rentenzahlung nicht erhalten habe?" die benötigten Kontaktdaten.

Wird mein Einkommen auf meine Rente angerechnet?

Es ist zu beachten, welche Rente Sie beziehen

Altersrente

Seit dem 01.01.2023 wird auf alle Altersrenten kein Erwerbs-Einkommen mehr angerechnet.

Hinterbliebenenrente

  • Bei der Witwen- / Witwerrente oder Erziehungsrente wird nach dem sog. Sterbevierteljahr Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der monatliche Freibetrag beträgt aktuell (Stand 01.07.2024) 1.038,05 €, er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 220,19 €. Bei Bezug einer Waisenrente darf uneingeschränkt hinzuverdient werden.
  • Weitere umfassende rechtliche Informationen mit genauen Zahlen und Beispielen zu den Einkommensarten finden Sie im Ratgeber der Deutschen Rentenversicherung, den Sie hier herunterladen können.

Erwerbsminderungsrente

Hier ist die Hinzuverdienstregelung bei voller und teilweiser Rente zu unterscheiden.

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung:
    • Derzeit (Stand 01.01.2024) gilt eine Hinzuverdienstgrenze von jährlich 18.558,75 €.
      Sie wird jährlich automatisch angepasst.
    • Folgende Einkommen werden als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt:
      Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen, Verletztengeld und Übergangsgeld der Unfallversicherung. Als Hinzuverdienst gilt hier nicht das gezahlte Geld, sondern das Einkommen, das der Sozialleistung zugrunde liegt.
  • Rente wegen teilweise Erwerbsminderung
    • Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet. Sie beträgt jedoch mindestens 37.117,50 € ) Stand 01.01.2024.
    • Welche Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt werden, können Sie unserem Flyer entnehmen.
    • Berechnung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente über unsere Onlinerechner (Hinzuverdienstrechner)

Welche Auswirkung hat es auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenn ich im Ausland arbeite oder wenn ich als Rentner ins Ausland verziehe?

Wie bekomme ich meine Renteninformation, Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf? Wie kann ich meine Adresse oder Bankverbindung ändern?

  • Sie möchten Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Renteninformation oder Ihre Rentenauskunft sofort online abrufen? Dann registrieren Sie sich bitte in unserem Kundenportal. Nach der Authentifizierung können Sie das gewünschte Dokument und viele weitere persönliche Informationen direkt online einsehen.
  • In unserem Glossar werden Ihnen viele Fachbegriffe wie "Versicherungsverlauf, Renteninformation und Rentenauskunft" einfach und verständlich erklärt.
  • Auch ohne das Anlegen eines Benutzerkontos im Kundenportal können Sie Dokumente anfordern: Nutzen Sie hierfür unsere Online-Services ohne Registrierung. Geben Sie einfach die Versicherungsnummer und Ihre persönlichen Daten ein und wir senden Ihnen die gewünschten Dokumente in wenigen Tagen per Post zu.
  • Online-Services: Meine Anschrift hat sich geändert. Ich habe eine neue Bankverbindung. Wie kann ich das der Rentenversicherung mitteilen?

Ich bin selbständig, muss oder kann ich Beiträge zahlen?

  • Beachten Sie bitte, wenn Sie selbstständig sind: Für bestimmte selbstständige Tätigkeiten müssen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Über den umfassenden Versicherungsschutz von Selbstständigen, den die Deutsche Rentenversicherung bietet, können Sie sich unter diesem Link einen Überblick verschaffen.
  • Wer es noch genauer wissen möchte, kann in unseren Publikationen nachlesen.
  • Wer als Selbständiger nicht versicherungspflichtig ist, kann – in den ersten 5 Jahren – einen Antrag auf Versicherungspflicht für Selbstständige stellen.

Ich bin krank. Wie kann mir die Rentenversicherung helfen?

  • Durch Leistungen zur Rehabilitation können wir Ihnen die Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen
  • Falls Sie trotz dieser Maßnahmen nicht oder nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
  • Wie hoch wäre diese Rente? Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Renteninformation, die Ihnen jedes Jahr automatisch zugeschickt wird. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch. Sie haben keine Renteninformation? Dann können Sie diese hier anfordern.
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Ihre Frage war nicht dabei?

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen auch ohne Termin für Ihre Fragen am kostenlosen Servicetelefon zur Verfügung.

Sie erreichen uns direkt unter 0800 100 4800.

Möchten Sie lieber einen Beratungstermin vereinbaren? Dann klicken Sie bitte hier.

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