Für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Anlässe: Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen.
Bis zum 45. Geburtstag: Sie können Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen.
Wenn durch Zeiten der Schulausbildung Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. In einem gewissen Rahmen können Sie für ihre nach dem 16. Geburtstag liegenden Schulzeiten, die weder bereits mit Beiträgen belegt sind, noch als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, freiwillige Beiträge nachzahlen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Flyer:
Ab dem 50. Geburtstag:
Wer bereits vor der Regelaltersrente in eine vorgezogene Altersrente gehen kann, darf die ggf. anfallenden Abschläge durch eine oder mehrere Sonderzahlungen ab dem 50. Geburtstag ausgleichen.
Freiwillige Beiträge
Ist man nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, kann man unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich, wie oben erwähnt, nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Freiwillige Beiträge dürfen Sie auch nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.
Weitere Informationsmaterialien finden Sie untenstehend.
Damit alles reibungslos klappt: So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig.
Während der Bearbeitung erhalten Sie Unterstützung durch Hinweise, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen.
Sollte Ihnen die Rentenzahlung nicht am jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats gutgeschrieben worden sein, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice der Deutschen Post. Diesen erreichen Sie telefonisch unter: 0221 5692-444.
Unter diesem Link finden sie nähere Informationen und unter der Frage "Was muss ich tun, wenn ich eine Rentenzahlung nicht erhalten habe?" ggf. benötigte weitere Kontaktdaten.
Es ist zu beachten, welche Rente Sie beziehen
Altersrente
Seit dem 01.01.2023 wird auf alle Altersrenten kein Erwerbseinkommen mehr angerechnet.
Erwerbsminderungsrente
Hier ist die Hinzuverdienstregelung bei voller und teilweiser Rente zu unterscheiden.
Die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen und welche Einkommen als Hinzuverdienst gewertet und ggf. zusammengezählt werden, können Sie unserem Flyer entnehmen.
Die Berechnung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente können Sie über unsere Onlinerechner (Hinzuverdienstrechner) durchführen.
Weitere Informationen können Sie auch unserem Artikel zu Erwerbsminderungsrenten entnehmen.
Hinterbliebenenrente
- Bei der Witwen- / Witwerrente oder Erziehungsrente wird nach dem sog. Sterbevierteljahr Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um einen weiteren jährlich festgelegten Betrag. Weitere umfassende rechtliche Informationen mit genauen Zahlen und Beispielen zu den Einkommensarten finden Sie im Ratgeber der Deutschen Rentenversicherung, den Sie auf unserer Seite herunterladen können. Einzelheiten zur Anrechnung von Einkünften auf Hinterbliebenenrenten finden Sie ebenfalls in unserer Broschüre.
- Bei Bezug einer Waisenrente darf uneingeschränkt hinzuverdient werden.
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen auch ohne Termin für Ihre Fragen am kostenlosen Servicetelefon zur Verfügung.
Sie erreichen uns direkt unter 0800 1000 4800.
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