Deutsche Rentenversicherung

Ich wohne in Deutschland. Kann ich mich hinsichtlich der Beantragung meiner britischen Rente weiterhin an die Deutsche Rentenversicherung wenden?

Ja. Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gilt  wie bisher auch als Antrag auf eine britische Rente. Das Antragsdatum und weitere notwendige Informationen für das Rentenverfahren im Vereinigten Königreich werden von uns elektronisch an zuständige Institution im Vereinigten Königreich (Department for Work and Pensions, (DWP)) übermittelt.

https://www.gov.uk/get-state-pension

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