Deutsche Rentenversicherung

Fragen und Antworten zum Brexit

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Wirkung zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Zuvor wurde ein Austrittsabkommen geschlossen, das Personen vor dem Verlust ihrer Rechte schützt, die sie bis zum Ablauf der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 erworben haben. Darüber hinaus regelt das Austrittsabkommen auch den Vertrauensschutz für künftige Sachverhalte.

Das Austrittsabkommen gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, sowie für die EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und für die Schweiz.

Ende Dezember 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen erzielt, das noch durch das Europäische Parlament gebilligt werden muss und daher zunächst nur vorübergehend angewendet wird. Da Rentenansprüche derzeit noch durch das Austrittsabkommen erfasst werden, entfaltet es aktuell keine Wirkungen auf Sie.

In einem Fragen- und Antworten-Katalog haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Soweit das Handels- und Kooperationsabkommen, wenn es endgültig in Kraft treten sollte, später eine Rolle spielen könnte, weisen wir bereits darauf hin:

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