Was bedeuten „Long-COVID“ und „Post-COVID-Syndrom“?
Die Begriffe "Long-COVID" und „Post-COVID-Syndrom“ bezeichnen gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus bestehen. Entsprechend der Weltgesundheitsorganisation wird eine anhaltende Symptomatik zwischen vier und zwölf Wochen als Long-COVID und eine solche von mehr als zwölf Wochen Dauer als Post-COVID-Syndrom bezeichnet. Die Symptome müssen dabei mindestens zwei Monate anhalten und nicht durch andere Diagnosen erklärbar sein, man spricht auch von einer Ausschlussdiagnose.
Wie entsteht ein Post-COVID-Syndrom?
Die Ursachen des Post-COVID-Syndroms sind weiterhin Schwerpunkt der internationalen Forschung, aber noch nicht abschließend geklärt. Einige Symptome resultieren aus Zell – bzw. Gewebeveränderungen – oder Zerstörung, die durch das Virus ausgelöst wurden. Dabei können alle Gewebe bzw. Organsysteme betroffen sein (Lungenparenchym, ZNS, Endothel, Immunsystem).
Wie äußert sich das Post-COVID-Syndrom? Welche Beschwerden können auftreten?
Die Symptome sind vielfältig, können einzeln oder in Kombination auftreten und unterschiedlich lange andauern. Sowohl die körperliche als auch seelische Gesundheit kann betroffen sein. Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen sowie Muskelschwäche und -schmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden. Auch psychische Probleme wie depressive Symptome und Ängstlichkeit kommen vor. Die Symptome haben einen negativen Einfluss auf die Alltagsfunktionen und die Lebensqualität. Dies bedeutet, dass es Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags gibt, worunter unter anderem Aktivitäten im Haushalt oder die Ausübung des Berufs fallen.
Wie wird ein Post-COVID-Syndrom festgestellt?
Das Post-COVID-Syndrom ist eine Ausschlussdiagnose. Dies bedeutet, dass die Symptome nicht durch eine andere Erkrankung verursacht werden. Bislang gibt es keine spezifischen Messwerte oder Befunde, die das Vorliegen eines Post-COVID-Syndroms bestätigen oder ausschließen. Andere Erkrankungen müssen also vor der Diagnosestellung eines Post-COVID-Syndroms mit Hilfe von Untersuchungen abgeklärt und ausgeschlossen werden.
Was ist ME/CFS?
ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom und ist eine komplexe chronische Erkrankung, deren Ursache bisher ebenfalls nicht abschließend geklärt ist. Wichtig dabei ist es, ME/CFS nicht mit dem Symptom Fatigue zu verwechseln. Fatigue ist ein typisches Begleitsymptom verschiedener chronischer Erkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose oder auch bei Krebserkrankungen.
Neben einer Fatigue (körperliche Schwäche), die das Aktivitätsniveau einschränkt, leiden ME/CFS Betroffene unter neurokognitiven, autonomen und immunologischen Symptomen. Notwendiges Diagnosekriterium für ME/CFS ist die sogenannte Post-Exertional Malaise (PEM). Hierbei handelt es sich um eine ausgeprägte und anhaltende Verstärkung aller Symptome nach körperlicher oder geistiger Anstrengung. Die Post-Exertional Malaise geht mit ausgeprägter Schwäche, Muskelschmerzen, grippalen Symptomen und einer Verschlechterung des allgemeinen Zustands einher.
Wie entsteht ME/CFS?
Der Auslöser von ME/CFS ist häufig eine Infektionskrankheit (z.B.: Epstein-Barr-Virus, Influenza, COVID-19), dennoch sind die genauen Mechanismen, analog zu dem Post-COVID-Syndrom noch ungeklärt und Gegenstand vieler Forschungsgruppen. Neuere Studien legen einen Pathomechanismus innerhalb des Energiestoffwechsels oder des Autoimmunsystems nahe.
Ist ME/CFS dasselbe wie ein Post-COVID-Syndrom?
ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom und ist ein eigenständiges Krankheitsbild. Innerhalb der vielfältigen Symptome gibt es eine erhebliche Schnittmenge zwischen den beiden Krankheitsbildern, vor allem hinsichtlich Fatigue und der Post-Exertional Malaise (PEM). Wissenschaftlich gibt es noch keine klare Abgrenzung, ab wann man nicht mehr von Post-COVID Syndrom spricht, sondern von ME/CFS. Das aktuelle Verständnis dieser Erkrankungen legt einen fließenden Übergang nahe, wobei sich das Krankheitsbild ME/CFS als maximale Ausprägungsform der gemeinsamen Symptome sehen lässt und mittels international definierter Diagnosekriterien festgestellt werden kann. Hierbei haben sich die Kanadischen Konsenskriterien (CCC) etabliert.
Gibt es Rehabilitationseinrichtungen, die sich auf die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom spezialisiert haben?
Die 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung verfügen bundesweit über eigene und vertraglich verbundene Rehabilitationseinrichtungen, die spezielle Behandlungskonzepte für Betroffene mit Post-COVID-Syndrom vorhalten und über ein auf diesem Gebiet erfahrenes Reha-Team verfügen. Die Deutsche Rentenversicherung hat für die Durchführung einer medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die sich mit diesem Krankheitsbild sowohl in der Forschung als auch in der Versorgung von Betroffenen auseinandersetzen, ein Anforderungsprofil definiert, das den Herausforderungen an die Besonderheiten und speziellen Bedürfnisse in der Behandlung von Betroffenen gerecht wird. Die Kliniken, welche diese Konzepte umsetzen können auf folgendem Link angezeigt werden:
www.meine-rehabilitation.de
Kann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Menschen unmittelbar nach COVID-19 oder mit einem Post-COVID-Syndrom helfen?
Eine medizinische Rehabilitation hilft Betroffenen, nach COVID-19 wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ihr Alltags- und Berufsleben wieder aufzunehmen. In der medizinischen Rehabilitation werden die körperlichen und psychischen Funktionseinschränkungen nach COVID-19 gezielt behandelt. Die Behandlung wird hierbei immer auf das individuelle Krankheitsbild zugeschnitten. Die bisherigen Forschungsergebnisse zeigen, dass eine Rehabilitation für Menschen mit Post-COVID-Syndrom hilfreich sein kann.
Hauptziel einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Daneben wird eine Steigerung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, der Belastbarkeit sowie eine Verbesserung von Symptomen wie Atemschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen oder Schmerzlinderung angestrebt. Bei schweren Krankheitsverläufen steht das Erlernen von Pacingstrategien und der allgemeine Umgang mit der Erkrankung im Vordergrund. Jegliche rehabilitativen Maßnahmen werden individuell zusammengestellt und dem persönlichen Gesundheitszustand angepasst. Der Umgang mit PEM und die Verhinderung von „Crashs“ stehen ebenso im Fokus, wie die psychotherapeutische Begleitung.
Was passiert bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?
Bei Aufnahme in die Fachabteilung der Rehabilitationseinrichtung erfolgen ausführliche Gespräche mit den jeweiligen Berufsgruppen (Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Ergo- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten u.a.), eine eingehende körperliche und psychische Untersuchung sowie andere auf die Symptome abgestimmte Untersuchungen. Auf Grundlage der bestehenden krankheitsbedingten Funktions- und Fähigkeitsstörungen und den durch verschiedene notwendige Untersuchungsverfahren erworbenen Ergebnisse wird gemeinsam mit dem Betroffenen und dem multiprofessionellen Reha-Team ein individueller Therapieplan aufgestellt. Die Intensität der Therapien wird an die vereinbarten Rehabilitationsziele und die Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten angepasst. Als besonders hilfreiche und wirksame Therapieelemente spiegeln sich Atemphysiotherapie, spezifische psychoedukative Maßnahmen, psychosoziale Unterstützung und spezifische Bewegungstherapie im Therapieplan wider. Die therapeutischen Elemente sind breit gefächert und reichen von Physio- und Ergotherapie über Ernährungstherapie bis hin zur Gestaltungstherapie. Es werden etablierte Therapiemodule, für die es bereits bei anderen Krankheitsbildern mit ähnlichen Funktionseinschränkungen sehr gute Erfahrung gibt, eingesetzt. Bei der Durchführung der jeweiligen Therapien wird zusätzlich auf das sogenannte „Pacing“ geachtet.
Was bedeutet „Pacing“ im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?
Die sogenannte Post-Exertionelle Malaise (PEM) ist nicht nur das Leitsymptom bei ME/CFS, sondern kann auch bei Post-COVID-Syndrom auftreten. Dabei kommt es zu einer Symptomverschlechterung nach körperlicher oder geistiger Aktivität. Dies beeinträchtigt das persönliche Aktivitätsniveau erheblich. Diese Verschlechterung kann verzögert auftreten. Erkrankte bezeichnen diesen Zustand häufig als Crash. Daraus abgeleitet, ist das Erlernen und Managen des Energiehaushaltes ein wichtiger Baustein der Rehabilitation. Dabei werden den Betroffenen Möglichkeiten an die Hand gegeben, die eigenen Energiegrenzen zu erkennen und die Belastung innerhalb dieser Grenzen zu strukturieren. Dies Technik wird als „Pacing“ bezeichnet.
Wie lange dauert eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?
In der Regel beträgt die Dauer einer medizinischen Rehabilitation vier Wochen. Eine Ausnahme stellt die Rehabilitation in psychosomatischen Fachabteilungen dar, hier beträgt die Dauer üblicherweise fünf Wochen.
Was muss getan werden, um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom über die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten?
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung nicht durch Ärzte verordnet werden. Sie ist eine Antragsleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen müssen.
Informationen zur Reha-Antragstellung
Broschüre: Post-COVID: Mit Reha neue Kraft tanken
Wie wird ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gestellt, wenn kein Krankenhausaufenthalt unmittelbar vorausgegangen ist?
Um diese Teilhabeleistung zu beantragen, werden folgende Formulare benötigt:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe von Versicherten – Rehabilitationsantrag (Formular G0100-00)
- Anlage zum Antrag auf medizinische Rehabilitation (Formular G0110-00)
- Selbsteinschätzungsbogen (G 0115-00)
- AUD-Beleg - Anlage zum Antrag auf medizinische Rehabilitation (Formular G0120-00)
- Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung (Formular S0051-00)
- Honorarabrechnung für die Deutsche Rentenversicherung (Formular S0050-00)
Dabei sind die Formulare G0100-00 (Antrag), G0110-00 (Anlage zum Antrag), G0115-00 (Selbsteinschätzungsbogen) vom Versicherten selbst auszufüllen, die Formulare S0050-00 (Honorarabrechnung) sowie S0051-00 (Befundbericht) von den betreuenden Ärztinnen und Ärzten in ambulanten Medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder Spezialsprechstunden in Kliniken. Das Formular G0120-00 (AUD-Beleg) füllt die Krankenversicherung aus, die ggf. alternativ einen Ausdruck mit den jeweiligen Daten zur Verfügung stellt.
Informationen zur Reha-Antragstellung
Broschüre: Post-COVID: Mit Reha neue Kraft tanken
Wo wird der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom gestellt?
Der Antrag wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Auf der jeweiligen jährlichen Renteninformation steht, welche Rentenversicherung zuständig ist. Die vollständigen Antragsunterlagen (Befundbericht S0051-00, ggf. weitere Befundberichte als Kopie, Honorarabrechnung S0050-00 sowie Reha-Antrag G0100-00) werden postalisch eingereicht. Fehlläufer werden innerhalb der gesetzlichen Fristen an den zuständigen Kostenträger automatisch weitergeleitet.
Informationen zur Reha-Antragstellung
Kann der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom auch elektronisch erfolgen?
Es besteht alternativ die Möglichkeit, Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, worunter auch die medizinische Rehabilitation fällt, elektronisch als eAntrag zu stellen. Dafür hat die Deutsche Rentenversicherung ein Antragserfassungsprogramm, das die Nutzer durch die verschiedenen Anträge führt. Die Nutzung des Programms ist kostenfrei und steht im Internet rund um die Uhr zur Verfügung. Auf der Startseite stehen in der Menüleiste im Kapitel „Reha“ alle notwendigen Informationen zur elektronischen Antragsstellung zur Verfügung.
Anträge online stellen bzw. zwischengespeicherten Antrag bearbeiten
Was passiert, wenn der Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom bei der Rentenversicherung eingegangen ist?
Ist der Antrag mit den vollständigen Unterlagen beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingegangen, wird im ersten Schritt geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, wird der Antrag an den voraussichtlich zuständigen Kostenträger, z.B. an die zuständige gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse), weitergeleitet. Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag von den Ärztinnen und Ärzten des sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers geprüft und entschieden, ob die persönlichen Voraussetzungen (dazu gehören das Vorliegen von Rehabilitationsbedarf, die Aussicht auf eine erfolgreiche Rehabilitation und Rehabilitationsfähigkeit) erfüllt sind. Die Information über die Entscheidung erfolgt schriftlich in Form eines Bescheides.
Was ist zu tun, wenn der Bewilligungsbescheid für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom zuhause eintrifft?
Wenn Versicherte den Bewilligungsbescheid erhalten, müssen sie sowohl den Arbeitgeber als auch ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt informieren. Die zugewiesene Rehabilitationseinrichtung wird von der Rentenversicherung ebenfalls über diese Entscheidung informiert und nimmt zeitnah Kontakt den Versicherten auf, um den Aufnahmetermin und andere wichtige Informationen bekannt zu geben.
Wie geht es nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Covid-19 oder Post-COVID-Syndrom weiter?
Bei Entlassung aus der Rehabilitation wird, je nach Vorliegen und Ausprägung noch vorhandener Funktionsstörungen und Probleme, von der Ärztin bzw. vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung eine Nachsorge empfohlen. Die Nachsorge ist wichtig, um die in der Rehabilitation erzielten Behandlungserfolge zu sichern, zu stärken und weiter auszubauen. Welche Nachsorgeleistung in Frage kommt, hängt von der Art der Funktionsstörungen ab. Die Nachsorge ist für die Versicherten kostenfrei und soll im Anschluss an die Rehabilitation dabei helfen, die dort erlernten Kenntnisse und Kompetenzen in den (Berufs-) Alltag zu integrieren und gleichzeitig die Wiederaufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz unterstützen. Weitere Informationen zur Nachsorge und Angebotssuche:
Reha-Nachsorge
www.nachderreha.de
Broschüre: Reha-Nachsorge: Therapieerfolg nachhaltig sichern
Ist eine stufenweise Wiedereingliederung nach Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom möglich?
Wenn aufgrund des Post-COVID-Syndroms Funktions- und Teilhabestörungen vorliegen und Arbeitsunfähigkeit besteht, die keine direkte Arbeitsaufnahme nach Entlassung im vorherigem Stundenumfang zulässt, kann während der medizinischen Rehabilitation ärztlicherseits eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden. Diese ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt in Abstimmung mit dem Betroffenen, mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt und dem Einverständnis des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die stufenweise Wiedereingliederung, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus der Rehabilitation beginnt. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung können auch Nachsorgeleistungen in Anspruch genommen werden.
Welche weiteren Hilfen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung für den Wiedereinstieg in den Beruf nach erfolgter medizinischer Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom?
Stellt sich während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, einer stufenweisen Wiedereingliederung oder im weiteren Verlauf heraus, dass eine (Wieder-)Eingliederung in den Berufsalltag nicht gelingt, wird bzw. sollte geprüft werden, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (beruflichen Rehabilitation) für die dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben in Frage kommen. Das Spektrum an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist breit gefächert und reicht von der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfen zum Ausgleich von Funktions- und Teilhabestörungen über Kraftfahrzeughilfen bis hin zu mehrjährigen Umschulungen, um eine neue Tätigkeit oder Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen zu können.
Berufliche Rehabilitation
Was ist ein Post-VAC-Syndrom?
Als Post-VAC-Syndrom wird ein Beschwerdebild zusammengefasst, dass im Zusammenhang mit einer Impfung gegen SARS-CoV-2 auftritt. Die Symptome ähneln dabei dem Krankheitsbild Post-COVID-Syndrom. Die Ursache für die Entstehung eines Post-VAC-Syndroms ist, genauso wie bei Long-COVID bzw. Post-COVID-Syndrom, noch ungeklärt.
Können bei Post-VAC-Syndrom Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden?
Bei einem Post-VAC-Syndrom kann ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation gestellt werden. Wurde das Post-VAC-Syndrom jedoch als Impfschaden anerkannt, ist die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig. In diesen Fällen ist nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Antrag auf Versorgung beim örtlichen Versorgungsamt zu stellen. Hierunter fällt auch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Wer ist Ansprechpartner, wenn bei Post-COVID-Syndrom die Ansteckung mit SARS-CoV-2 möglicherweise bei der Arbeit stattgefunden hat?
Für weitere Informationen im Hinblick auf COVID-19 und SARS-CoV-2-bedingte Folgeerkrankungen, bei denen die Ansteckung möglicherweise bei der Arbeit stattgefunden hat, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Wenn Sie nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie ihn bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.
Gibt es bei einem Post-COVID-Syndrom Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Das Vorliegen bestimmter medizinischer Diagnosen allein begründet keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend sind die Funktions- und Fähigkeitsstörungen, die durch die vorliegende Erkrankung verursacht werden und die Teilhabe am Erwerbsleben einschränken. Die funktionellen Einschränkungen werden im Bereich der Deutschen Rentenversicherung von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geprüft und unter sozialmedizinischen Gesichtspunkten ausgewertet. Für eine Erwerbsminderungsrente ist, wie auch bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ein Antrag des Versicherten erforderlich.
Wie wird das Ausmaß von Funktionseinschränkungen bei Post-COVID-Syndrom festgestellt?
Die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben beinhaltet krankheitsbedingte Beeinträchtigungen von Aktivität und Teilhabe in Bezug auf das Erwerbsleben sowie krankheitstypische Diagnostik und Therapie Neuropsychologische Testverfahren können für die Beurteilung der kognitiven Leistungsfähigkeit und anderer psychischer Funktionen für die Beurteilung hinzugezogen werden.
Im Rahmen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen verschiedene diagnostische und therapeutische Verfahren zur Verfügung, mit denen das interdisziplinäre therapeutische Team Funktionseinschränkungen im Verlauf aus unterschiedlichen, d. h. aus multiprofessionellen, Perspektiven erfassen und in ihren Wechselwirkungen untereinander beurteilen kann. Daraus lassen sich anschließend Aussagen zur Behandlungs- und Erwerbsprognose – gestützt auf den dokumentierten Therapieverlauf und dem erzielten Behandlungsergebnis – ableiten.