Deutsche Rentenversicherung

Fragen zur Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)

Was ist die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)?

Die KTL ist eine rehabilitandenbezogene Leistungsdokumentation mit definierten Qualitätsmerkmalen und erlaubt eine umfassende Abbildung der in der medizinischen Rehabilitation therapeutische erbrachten Leistungen mit Angabe zu Dauer und Häufigkeit.

Wie ist die Klassifikation aufgebaut?

Die Klassifikation ist in elf Kapitel gegliedert, welche die Leistungsgruppen der Rehabilitation enthalten. Der Aufbau orientiert sich an den therapeutischen Inhalten der medizinischen Rehabilitation.

Wie ist der KLT-Code aufgebaut?

Der einzelne Dokumentationscode der KTL besteht aus einer siebenstelligen Zeichenfolge. Diese beinhaltet das Kapitel als Großbuchstabe, gefolgt von drei Ziffern, welche die genaue Leistung innerhalb des Kapitels wiedergeben. Danach erfolgt die Dauer in gruppierten Minuten und als Buchstabe und die letzten beiden Stellen geben die Anzahl wieder.

Was ist in der Klassifikation nicht enthalten?

Mit der KTL können folgende Leistungen nicht erfasst werden:

  • Routine Behandlungen (z.B. Visiten oder sozialmedizinische Beurteilung)
  • Medizinische Diagnostik
  • Einsatz von Screening-Instrumenten
  • Pflegerische Grundversorgung
  • Tägliche Verpflegung mit Mahlzeiten
  • Dokumentations- und Organisationsaufgaben

Die KTL ist kein Abrechnungsinstrument.

Darf die Mindestdauer von Leistungen unterschritten werden?

Die in der KTL aufgeführten Angaben zur Mindestdauer und -frequenz sind bei der Verwendung der KTL-Codes zu berücksichtigen. Die vorgegebene Dauer ist ebenso wie die Frequenz der Behandlung in der Regel als Mindestanforderung definiert. Mindestdauern sind grundsätzlich einzuhalten.

Was passiert, wenn die Mindestdauer unterschritten wird?

Die Unterschreitung der Mindestdauer führt zur Einordnung „unplausibel“ bei der Auswertung zur Therapeutischen Versorgung (KTL). Diese gehen aber weiterhin in die Berechnung der Qualitätspunkte mit ein.

Gibt es im Einzelfall Ausnahmen bei der Unterschreitung der Mindestdauer?

Ja, Ausnahmen sind möglich. Sie müssen von den Reha-Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden können. So kommt es beispielsweise vor, dass die Konzentrationsfähigkeit eines Rehabilitanden oder einer Rehabilitandin aufgrund seiner Erkrankung für den mindestens 45-minütigen Vortrag zur Gesundheitsinformation (C050) nicht ausreicht und stattdessen diesen nur eine halbe Stunde besucht. In diesem Fall wird die Leistung mit dem Großbuchstaben „F“ für 30 Minuten dokumentiert und die Begründung liegt in der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden.

Darf ich für meine Berufsgruppe nur die Leistungen des jeweiligen Kapitels verschlüsseln?

Nein. Die Kapitel D (klinische Sozialarbeit, Sozialtherapie) oder H (Reha-Pflege und Pädagogik) beinhalten zwar im Titel bestimmte Berufsgruppen. Die dort abgebildeten Leistungen können aber auch von anderen Berufsgruppen erbracht werden. Andersherum können Sozialtherapeuten oder Pflegeberufe Leistungen aus anderen Kapiteln erbringen. Eine Auflistung nach Berufsgruppen finden Sie im Kapitel 9 „Verweisliste für Berufsgruppen“ in der KTL (Ausgabe 2015).

Hat die Reihenfolge der Berufsgruppen in den Qualitätsmerkmalen etwas zu bedeuten?

Berufe, die zuerst genannt werden, sind am ehesten für die Durchführung geeignet bzw. erbringen diese am häufigsten.

Dürfen auch mehr Leistungen mit einer höheren Dauer erbracht werden?

Die in den Qualitätsmerkmalen angeführten Dauern und Leistungsmengen sind Mindestanforderungen. Es dürfen, orientiert am Leistungsvermögen der Rehabilitand*innen, mehr und längere Leistungen durchgeführt werden.

Welche Berufsgruppen sind mit „anderen qualifizierte Berufsgruppen“ gemeint?

Darunter sind Berufsgruppen zusammengefasst, die ebenfalls ausreichend qualifiziert sind, die entsprechenden Leistungen erbringen zu können. Eine Orientierung, welche das sein können, geben die vorher genannten Berufsgruppen.

Unter diese Kategorie fallen ausdrücklich nicht alle anderen in Rehabilitationseinrichtungen beschäftigte Berufsgruppen.

Können Leistungen nur dann mit der KTL verschlüsselt werden, wenn bei der Leistungserbringung auch Therapeuten anwesend sind?

Im Prinzip sind alle Leistungseinheiten der KTL als vom Therapeuten an Rehabilitanden*innen tatsächlich erbrachten Leistungen definiert.

Was bedeutet „individuell“ bei den Mindestdauern?

Dies bedeutet, dass die Mindestdauer stark zwischen den Rehabilitand*innen variieren kann bzw. im Vorfeld keine näheren Angaben dazu gemacht werden können.

Es muss die tatsächlich erbrachte Dauer der Leistung erfasst werden. Hierbei dürfen alle bestehenden Dauern (bis auf Z „keine Angabe möglich) verwendet werden.

Wann kann der Buchstabe „Z“ für die Verschlüsselung der Behandlungszeit verwendet werden?

Der Buchstabe „Z“ ist nur zu verwenden, wenn keine Zeitangaben möglich sind oder die Dauer der Leistung nicht dokumentierbar ist. Dokumentierte Leistungen mit einer Z-Verschlüsselung werden mit einer Dauer von „0“ bewertet und können nicht für die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards und der Therapeutischen Versorgung- in den Bewertungskennzahl zur Leistungsdauer berücksichtigt werden.

Welche Verbindung besteht zu den Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung?

Für die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards bieten die nach KTL verschlüsselten Leistungen die empirische Grundlage. Die empirische Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen der Reha-Therapiestandards bildet eine Grundlage für eine Bewertung der Prozessqualität der Reha- Fachabteilungen.

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