Die Therapeutische Versorgung (KTL) sind Auswertungen für die jeweilige Fachabteilung aus den übermittelten Daten der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL). Die Auswertungen werden mit Qualitätspunkten versehen und an die Fachabteilungen verschickt (siehe dazu auch die Ausführungen zu den Qualitätspunkten).
Ja, denn die Erzeugung eines fachabteilungsspezifischen Berichts sowie die Durchführbarkeit bestimmter statistischer Analysen sind an bestimmte Mindestfallzahlen (Quoren) gebunden. Für die Therapeutische Versorgung ist eine Mindestfallzahl von 25 Entlassungsberichten mit elektronisch erfassten KTL-Daten für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung definiert.
In die Auswertungen zu den Berichten der RTS werden alle Fachabteilungen eingeschlossen, für die mindestens 25 Reha-Entlassungsbriefe im Jahr mit folgenden Bedingungen vorliegen:
- Mindestens eine gültige KTL-Codierung
- Aufenthaltsdauer 7 Tage und mehr
- höchstens 112 Leistungen pro Woche, entsprechend nicht mehr als 16 pro Tag
- höchstens 84 Stunden Therapie pro Woche, entsprechend nicht mehr als 12 pro Tag
- mindestens 5 Leistungen pro Woche
- mindestens 2 Stunden pro Woche
Bei der Therapeutischen Versorgung werden die Vergleichsgruppen anhand des Fachabteilungsschlüssel zugeordnet. Eine Übersicht, für die Zuordnung der Fachabteilungsschlüssel zu den Vergleichsgruppen, finden sie unter folgendem Link:
In die Auswertungen zu der Therapeutischen Versorgung können nur elektronisch vorliegende Daten analog einfließen. Elektronisch vorliegende Daten bedeutet, der Entlassungsbericht wurde per Datenfernübertragung von der Fachabteilung an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
Im Bericht zur therapeutischen Versorgung werden zum einen „Leistungen pro Woche“ als auch die „Leistungsdauer pro Woche“ dargestellt. Bei der Berechnung der Zeiteinheit „pro Woche“ bleibt der Aufnahmetag sowie der Entlassungstag unberücksichtigt, da angenommen wird, dass keine therapeutischen Leistungen durchgeführt werden. Die Wochenenden und Feiertage werden grundsätzlich mitgezählt (auch bei der ganztägig ambulanten Rehabilitation). Das bedeutet nicht, falls an diesen Tagen Leistungen erbracht werden, dass diese gelöscht werden. Diese werden in den Auswertungen berücksichtigt.
Die in den Qualitätsmerkmalen genannten Mindestdauern und Leistungsmengen werden bei Unterschreitung trotzdem in den Auswertungen berücksichtigt und nicht ausgeschlossen. Die Leistungen mit Unterschreitung der Mindestdauern werden in den Berichten zur Therapeutischen Versorgung gesondert aufgeführt damit die Fachabteilungen einen Anhaltspunkt zu Nachbesserungen haben.
Bei den KTL-Codes mit Angaben zur Mindestdauer werden Berechnungen zur Ermittlung auffälliger Zeiten durchgeführt. Dabei wird sowohl das Unterschreiten der Mindestdauer als auch das Überschreiten der dreifachen Mindestdauer als auffällig ausgewiesen. Diese Auswertung ermöglicht es der Reha-Einrichtung als auch dem jeweiligen federführenden Rentenversicherungsträger, die Dokumentationsqualität zu überprüfen. In der Regel geben diese Angaben einen Hinweis auf Dokumentationsfehler oder einrichtungsinterne konzeptuelle Abweichungen.
Maßnahmen zur Medizinisch-beruflich orientierten Reha (MBOR) und Verhaltensorientierte Reha (VOR) gehen in die Auswertungen der Therapeutischen Versorgung ein. Diese Maßnahmenarten werden zusätzlich in separaten Tabellen in den QS-Bericht dargestellt.
Die Identifikation von MBOR/VOR Maßnahme geschieht durch das Feld „Besondere Behandlungsformen“ in den Entlassungsberichten. Nur wenn hier das entsprechende Feld markiert ist, können die Daten MBOR oder VOR zugeordnet werden.
Sowohl Maßnahmen zur Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) als auch Adaptionsleistungen werden in den Auswertungen zur Therapeutischen Versorgung (KTL) nicht berücksichtigt.