Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Fragen rund um die Rehabilitand*innenbefragung

Warum werden die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen befragt?

Die Einbindung der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen in die Bewertung der durchgeführten Rehabilitation ist ein zentrales Anliegen der Reha-Qualitätssicherung (Reha-QS) der Rentenversicherung (RV). Die Zufriedenheit mit der rehabilitativen Versorgung (Rehabilitandenzufriedenheit) und der durch die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wahrgenommene Reha-Erfolg (subjektiver Behandlungserfolg) sind wichtige Indikatoren der Behandlungsqualität und von entscheidender Bedeutung für den Rehabilitationsverlauf, für die Lebensqualität der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, für die Bewältigung der Erkrankung (Genesungsfaktor) und für das Reha-Outcome (Ergebnisqualität) – auch im Sinne einer Prognose hinsichtlich der weiteren Erwerbstätigkeit nach einer Rehabilitation.

Wer wird befragt?

Insgesamt werden Befragungen in fünf unterschiedlichen Versorgungsbereichen der medizinischen Rehabilitation durchgeführt:

  • in den somatischen Indikationen der stationären Rehabilitation seit 1997,
  • in den Indikationen Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen (stationär) seit 1997,
  • in der berufsbegleitenden ambulanten Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen seit 2009,
  • in den somatischen Indikationen der ganztägig ambulanten Rehabilitation seit 2010,
  • in der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation seit 2012 (ein Fragebogen für Kinder bis 11 Jahren, der von den Eltern ausgefüllt wird, und ein Fragebogen für Jugendliche ab 12 Jahren).

In die Befragung werden Rehabilitanden und Rehabilitandinnen aller rv-eigenen bzw. von der Rentenversicherung federführend belegten Reha-Einrichtungen/-Fachabteilungen einbezogen.

Wie wird befragt?

Pro Reha-Fachabteilung werden kontinuierlich jeden Monat 20 Rehabilitanden und Rehabilitandinnen zufällig ausgewählt und 8 bis 12 Wochen nach Beendigung der Rehabilitation vom federführenden RV-Träger angeschrieben („Federführerprinzip“). In der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation gilt prinzipiell auch das Federführerprinzip – hat allerdings ein RV-Träger keine federgeführte Fachabteilung in diesem Bereich, so zieht er monatlich 2-mal 20 Rehabilitanden und Rehabilitandinnen (getrennt nach Kindern bis 11 Jahre und Jugendlichen ab 12 Jahren) aus den drei am häufigsten von ihm mitbelegten Fachabteilungen. In der berufsbegleitenden ambulanten Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen (ARS) wird vom Federführerprinzip abgewichen. Hier sollen die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen aller Fachabteilungen einbezogen werden, die von dem jeweiligen RV-Träger belegt werden. Aufgrund der geringen Fallzahlen entspricht die Stichprobe in diesem Indikationsbereich i. d. R. einer Vollerhebung. Auch in der stationären Rehabilitationen bei Abhängigkeitserkrankungen gilt das Federführerprinzip nicht – hier zieht jeder RV-Träger aus jeder Fachabteilung, die er belegt, pro Monat 10 zufällig ausgewählte Rehabilitand*innen.

Wo finde ich die Fragebögen zur Rehabilitandenbefragung?

Die Fragebögen finden Sie im Internet: www.rb-drv.de (unter der Rubrik "Das machen wir für Sie", "Indikationsbereiche", wenn Sie den jeweiligen Indikations- bzw. Versorgungsbereich aufklappen).

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