Deutsche Rentenversicherung

Fragen zur Adjustierung

Warum wird adjustiert?

Die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen einzelner Reha-Fachabteilungen können sich in Bezug auf bestimmte Merkmale erheblich voneinander unterscheiden, beispielsweise hinsichtlich des Durchschnittsalters oder einer höheren gesund­heitlichen Eingangsbelastung. Diese unterschiedliche Zusammensetzung kann das Ausmaß der Zufriedenheit mit der Behandlung und des subjektiv wahrgenommenen Behandlungserfolgs beeinflussen. Um solche Unterschiede zu berücksichtigen, wird geprüft, welche Merkmale der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen einen Einfluss auf die Ergebnisse der Rehabilitandenbefragung haben. Ziel des Adjustierungsverfahrens ist, Ungleichverteilungen dieser Einflussmerkmale statistisch auszugleichen, um auf diese Weise faire Fachabteilungsvergleiche zu ermöglichen.

Wie wird mit fehlenden Werten bei der Adjustierung umgegangen?

Bei Befragungen kann es immer vorkommen, dass die Teilnehmenden einzelne Fragen nicht beantworten und dadurch fehlende Werte im Fragebogen entstehen. In das Adjustierungsverfahren können allerdings nur vollständige Fälle einfließen, weshalb bei der Rehabilitandenbefragung ein Standardverfahren zum Umgang mit fehlenden Werten eingesetzt wird. Wenn die durchschnittliche Rehabilitandenzufriedenheit bzw. der durchschnittliche subjektive Behandlungserfolg aufgrund fehlender Daten nicht berechnet werden kann, werden diese fehlenden Angaben mittels multipler Imputation mehrfach ersetzt, d. h. es werden jeweils die zehn wahrscheinlichsten Werte für die fehlende Angabe erzeugt. Die Ergebnisse der Adjustierung werden dann getrennt für diese zehn Ersetzungen berechnet und anschließend gemittelt. Damit wird die Gefahr einer Verzerrung durch fehlende Daten verringert.

Welche Merkmale werden bei der Adjustierung berücksichtigt?

Die Auswahl der Adjustierungsvariablen erfolgte auf Basis empirischer Studien und wurde bei der jüngsten Überarbeitung der Adjustierung mit Hilfe externer wissenschaftlicher Expertise nochmals überprüft und aktualisiert. Voraussetzung ist, dass die ausgewählten Adjustierungsvariablen Merkmale der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen darstellen und nicht im Zusammenhang mit der Rehabilitation stehen bzw. durch die Fachbteilung selbst nicht beeinflussbar sind. Die Adjustierungsvariablen stammen dabei sowohl aus dem Fragebogen selbst (z. B. „Leben Sie in einer festen Partnerschaft?“) als auch aus den Routinedaten der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Alter und Geschlecht). Eine Liste mit allen potenziellen Adjustierungsvariablen finden Sie unter www.rb-drv.de.

Welchen Stellenwert haben adjustierten Werte?

Die Risikoadjustierung soll sicherstellen, dass sich die Rehabilitandenstruktur hinsichtlich soziodemographischer und sozialmedizinischer Merkmale nicht negativ oder positiv auf die Bewertung der Rehabilitation auswirkt. Durch die Adjustierung der Rehabilitandenmerkmale treten Ergebnisunterschiede, die auf die von Fachabteilung tatsächlich erbrachte Qualität zurückzuführen sind, in den Vordergrund.

Wie wird adjustiert?

Bei der Adjustierung wird zunächst regressionsanalytisch berechnet, wie bestimmte Merkmale z. B. Schulbildung, Nebendiagnosen, AHB oder lange AU-Zeiten der befragten Rehabilitanden und Rehabilitandinnen mit der Bewertung der Rehabilitation (Zufriedenheit; subjektiver Behandlungserfolg) zusammenhängen. Je nach Stichprobengröße und Anzahl der Fachabteilungen in der Vergleichsgruppe unterscheiden sich die angewendeten Adjustierungsverfahren.

Für Vergleichsgruppen mit mindestens 25 Fachabteilungen und mit jeweils mindestens 25 gültigen Fragebögen werden Mehrebenen-Modelle berechnet. Falls weniger als 25 Fachabteilungen (mit mindestens 25 gültigen Fragebögen) in der Vergleichsgruppe vorhanden sind, werden Kovarianzanalysen durchgeführt. Die Berechnung der Adjustierung erfolgt für jeden Indikationsbereich / jede Vergleichsgruppe separat und gilt dann für alle der jeweiligen Vergleichsgruppe zugehörigen Fachabteilungen.

Unter Berücksichtigung der relevanten Adjustierungsvariablen erhalten alle Befragten einen erwarteten Wert: z. B. eine Frau mit Abitur, ohne AU-Zeiten vor der Reha, ohne EM-Rentenantrag etc. müsste nach den statistischen Berechnungen im aktuellen Befragungszeitraum und in diesem Indikationsbereich in ihrem Fragebogen eine Gesamtzufriedenheit von X und einen Behandlungserfolg von Y angeben. Für jede Fachabteilung kann als Mittel über die erwarteten Werte jedes Rehabilitanden und jeder Rehabilitandin ein erwarteter Wert der Fachabteilung errechnet werden. Der erwartete Wert der Fachabteilung zeigt an, ob die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen kritischer, milder oder durchschnittlich in ihrem Beurteilungsverhalten sind als der Durchschnitt der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anschließend wird der erwartete Wert mit den gemessenen (beobachteten) Ergebnissen verglichen. Ist der beobachtete Wert besser als der erwartete Wert (positives Residuum), so gelingen der Reha-Einrichtung positive Behandlungsergebnisse, die nicht durch eine besonders günstige Rehabilitandenstruktur erklärt werden können. Ist der beobachtete Wert schlechter als der erwartete Wert (negatives Residuum), wird die Qualität der Reha-Einrichtung kritischer bewertet, als dies aufgrund der Merkmale der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen zu erwarten gewesen wäre. Die Differenz zwischen beobachtetem und erwartetem Wert wird als Residuum bezeichnet. Das Residuum spiegelt die tatsächliche Leistung bzw. Qualität der Fachabteilung wider, da in diesem mögliche verzerrende Einflussfaktoren mathematisch kompensiert wurden.

Adjustierungsvariablen können von der Vergleichsgruppe deutlich abweichende Ausprägungen in mehreren Merkmalen aufweisen. Gegebenenfalls heben sich jedoch die Einflüsse der Rehabilitandenmerkmale auf, so dass trotz abweichender Klientel in der Fachabteilung ein durchschnittlicher erwarteter Wert berechnet wird.

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