Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Fragen zum QS-Bericht Sozialmedizinischen Verlauf im 1. und 2. Jahr nach medizinischer Rehabilitation (SMV)

Was ist der sozialmedizinische Verlauf in der QS?

Der sozialmedizinische Verlauf ist ein QS-Instrument zur Messung der Ergebnisqualität und stellt die berufliche Integration (Wiedereingliederung) nach einer medizinischen Rehabilitation dar.

Was ist neu?

Es gibt eine Adjustierung für den Sozialmedizinischen Verlauf nach medizinischer Rehabilitation im 1. und 2. Jahr nach medizinscher Rehabilitation. Der Sozialmedizinische Verlauf wird durch die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstage (Zielgröße) gemessen. Auf dieser Basis erfolgt eine Bewertung in Qualitätspunkten im 1. und 2. Jahr nach medizinischer Rehabilitation. Das Rückmeldesystem wurde überarbeitet.

Worauf beruhen die Auswertungen zum SMV?

Grundlage der Auswertung ist die Verlaufserhebung der Reha-Statistik- Datenbasis (RSD) der Deutschen Rentenversicherung. Ergänzend fließen Daten des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung in die Auswertungen ein.

Woher kommen die Daten in der Reha-Statistik-Datenbasis (RSD)?

Grundlage der statistischen Daten sind die Verwaltungsvorgänge bei den Rentenversicherungsträgern. Dazu gehören u. a. die Mitteilung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, die Erfassung von Anträgen und Bescheiden (Rehabilitation und Rente) oder auch die Informationen aus den ärztlichen Entlassungsberichten nach medizinischer oder beruflicher Rehabilitation.

Welche Daten beinhaltet die RSD-Verlaufserhebung?

Die RSD-Verlaufserhebung enthält Reha-Daten, das sind z. B. Daten zu soziodemografischen Merkmalen, Merkmalen zur Erwerbstätigkeit, krankheits- und versorgungsbezogenen Merkmalen und Merkmalen zu Renten der letzten 8 Jahre sowie Daten zu Beiträgen und Beitragszeiten der letzten 11 Jahre.

Welches ist das erste Jahr und welches das zweite Jahr nach medizinischer Rehabilitation?

Der QS-Bericht SMV wird immer mit einem Berichtsjahr versendet. Das ist das Jahr in dem der Bericht erscheint bzw. versendet wird. Ist das Berichtsjahr zum Beispiel 2022, beziehen sich die Rehabilitationen im ersten Jahr auf die Daten aus 2019 und die Rehabilitationen im zweiten Jahr auf die Daten aus 2018

Was genau sind die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstage (Zielgröße)?

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstage werden anhand der jährlichen Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung ermittelt. In einer Arbeitgebermeldung wird die Zeit im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angegeben (z. B. vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 = 365 Tage).

Was sind Vergleichsgruppen?

Vergleichsgruppen sind Gruppen von Fachabteilungen oder Fachabteilungsarten, die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit ähnlichen Indikationen und mittels ähnlicher Maßnahmen rehabilitieren. Die Vergleichsgruppen werden in der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung benutzt, um auf Fachabteilungsebene vergleichende Qualitätsanalysen durchzuführen. Die QS-Vergleichsgruppen werden indikationsspezifisch zusammengesetzt. So gibt es z. B. die Vergleichsgruppe Orthopädie, Neurologie, Psychosomatik und anderen.

Wie setzt sich eine Vergleichsgruppe zusammen?

In einer Vergleichsgruppe befinden sich indikationsähnliche Fachabteilungen. Die Zuordnung erfolgt anhand von Fachabteilungsschlüsseln. Keiner Vergleichsgruppe zugeordnet werden Fachabteilungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (8600), der Neurologie Phase C (2891) und solche, für die kein spezifischer Fachabteilungsschlüssel („nicht vergebener Fachabteilungsschlüssel“ = 9999) oder ein ungültiger Fachabteilungsschlüssel vergeben wurde. Aufgrund der geringen Anzahl können Fachabteilungen für Augenheilkunde (2700) keiner QS- Vergleichsgruppe zugeordnet werden. Für diese Fachabteilungen werden keine Bewertungskennzahlen und Qualitätspunkte ausgewiesen (nachzulesen unter: www.fachabteilungsschluessel-drv.de).

Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem QS-Bericht zum SMV und der Sozialmedizinischen Begutachtung?

Nein. Der QS-Bericht zum Sozialmedizinischen Verlauf hat nichts mit einer Beurteilung und Begutachtung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben zu tun. In der Qualitätssicherung bezieht sich der Sozialmedizinische Verlauf im 1. und 2. Jahr nach einer medizinischen Rehabilitation auf den Erwerbsverlauf (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage).

An wen kann man sich bei Fragen oder konstruktiven Anmerkungen zum QS-Bericht wenden?

Senden sie ihre Verbesserungsvorschläge bitte an den Postkorb: qs-berichte-anfragen@drv-bund.de

Schreiben sie bitte in den Betreff, um welches QS-Instrument es sich handelt. Hier Betreff: Sozialmedizinischer Verlauf (SMV), das erleichtert uns die Zuordnung und sorgt für kürzere Bearbeitungszeiten.

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