Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Fragen zur Auswertung des QS-Berichts Sozialmedizinischen Verlauf im 1. und 2. Jahr nach medizinischer Rehabilitation (SMV)

Welche Rehabilitationen werden in die Auswertungen einbezogen?

In die Auswertungen einbezogen werden:

  • Medizinische Rehabilitationen, die im Jahr 20xx (zweijähriger Verlauf) bzw. 20yy (einjähriger Verlauf) beendet wurden.
  • Medizinische Rehabilitationen mit einer Maßnahmedauer von mindestens 7 Tagen
  • Medizinische Rehabilitationen mit einer Pflichtversicherung im Jahr vor Reha-Antrag
  • Medizinische Rehabilitationen von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren zum Entlassungszeitpunkt der Rehabilitation
  • Bei mehreren Rehabilitationen eines Versicherten im betrachteten Entlassungsjahr wird die zuletzt abgeschlossenen Rehabilitation in die Auswertung einbezogen, bei Mischfällen der letzte Abschnitt.

Welche Rehabilitationen werden von den Auswertungen ausgeschlossen?

Von den Auswertungen ausgeschlossen werden:

  • Nachsorge- oder Präventionsleistungen
  • Kinder-Rehabilitationen, RPK oder Rehabilitationen eines Angehörigen
  • CA-Rehabilitationen nach § 31 SGB VI (Rentner) oder Auftragsleistungen
  • Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Verstorbene im betrachteten Zeitraum

Was passiert, wenn eine Fachabteilung im Betrachtungszeitraum die Vergleichsgruppe wechselt?

Da es sich um zwei unabhängige Auswertungen handelt, werden die Ergebnisse des SMV im 1. Jahr auch der für diesen Zeitraum geltenden Vergleichsgruppe zugeordnet. Im 2. Jahr analog. Auf dem Deckblatt des Berichts wird dann die aktuelle Vergleichsgruppe angezeigt.

Existieren Mindestfallzahlen? Quoren?

Ja, ein Bericht wird erzeugt, wenn mindestens 25 Reha- Entlassungsberichte mit erfüllten Selektionskriterien im entsprechenden Auswertungsjahr vorliegen.

Kann ich bestimmte Sonderauswertungen zum Sozialmedizischen Verlauf erhalten?

Nein leider nicht, Sonderauswertungen zum SMV sind nicht möglich.

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