Im Rahmen der Feststellung einer Erwerbsminderung kann es erforderlich sein, dass der behandelnde Arzt einen Befundbericht ausfüllt oder dass ein fachärztliches Gutachten erstellt wird.
Bitte beachten Sie, dass jeder Rentenversicherunsgträger ggf. eigene Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Arztformularen getroffen hat. Bitte verwenden Sie deshalb die Formulare des Trägers, für den Sie ein Gutachten oder einen Befundbericht erstellen möchten. Hierzu wählen Sie den Träger aus, für den ein Gutachten beziehungsweise Befundbericht erstellt werden soll und navigieren dort erneut zum Formularangebot im Bereich "Services".
Befundberichte und Gutachten sind im Rentenverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen ausschließlich auf Anforderung zu erstellen. Nur von der Deutschen Rentenversicherung Hessen angeforderte Befundberichte und Gutachten werden entsprechend den geltenden Bestimmungen honoriert.
Befundberichte sind im Rentenverfahren ausschließlich auf Anforderung der Deutschen Rentenversicherung Hessen zu erstellen. Nur von der Deutschen Rentenversicherung Hessen angeforderte Befundberichte werden entsprechend den geltenden Bestimmungen honoriert.
Achtung
Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare. Bitte wählen Sie Ihren Träger aus, um diese dem Formularpaket hinzuzufügen.