Deutsche Rentenversicherung

S8915 - Änderung des Zahlungswegs ab dem 1. Januar 2020 aufgrund des Bundesteilhabegesetzes

Version: 1 Stand 09.08.2019 Ausfüllbar: Ja

Die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen für Rentenbezieher, die zusätzlich Sozialhilfe erhalten und in Heimen leben. Ab dem 1. Januar 2020 soll die Rente direkt an die Rentenbezieher gezahlt werden. Damit die Rentenbezieher ihre Rente rechtzeitig erhalten, muss der zuständige Rentenversicherungsträger über die Kontoverbindung des Rentenbeziehers informiert werden. Der entsprechende Vordruck wird den Rentenbeziehern von ihrem Sozialhilfeträger zugeschickt, kann aber auch hier ausgefüllt und zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

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