Deutsche Rentenversicherung

Akteneinsicht

Wir haben Ihnen Einsicht in alle das Verfahren betreffende Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis erforderlich ist, um rechtliche Interessen geltend machen oder verteidigen zu können.

Enthalten die Akten medizinische Unterlagen, so können wir den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen. Diese Möglichkeit dient insbesondere dem besseren Verständnis der nicht medizinisch ausgebildeten Beteiligten.

Wir lassen den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln, wenn zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht Ihnen einen unverhältnismäßigen Nachteil (gesundheitlich) zufügen würde.

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