Deutsche Rentenversicherung

Anhebung der Altersgrenzen für Altersrenten

Die Altersgrenzen werden für verschiedene Altersrenten angehoben.

Abhängig vom Geburtsjahrgang gibt es folgende reguläre Altersgrenzen:

  • das 65. bis 67. Lebensjahr für die Regelaltersrente und die Altersrente für langjährig Versicherte
  • das 63. bis 65. Lebensjahr für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • das 63. bis 65. Lebensjahr für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • das 65. Lebensjahr für die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Doch diese Renten fallen für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1952 völlig weg

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