Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsausfalltage

Arbeitsausfalltage wurden im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30. Juni 1990 eingetragen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung bezogen wurden beziehungsweise um Zeiten der vereinbarten unbezahlten Freistellung von der Arbeit. Je fünf solcher Arbeitsausfalltage werden pauschal in sieben Kalendertage umgerechnet.

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