Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsbuch

Arbeitsbücher wurden in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und teilweise bis Anfang der 50er Jahre ausgestellt. Darin wurden Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten eingetragen, doch  Entgelteintragungen fehlen.

Daher kann man mit dem Arbeitsbuch Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar glaubhaft machen, jedoch nicht nachweisen.

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